Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen
Pressemitteilung vom
Am 1. Mai 2006 sind neue gesetzliche Regelungen über die Pfandpflicht von Einweggetränkeverpackungen in Kraft getreten, teilt das Amt für Umweltschutz mit. Bis dahin galt die Pfandpflicht nur für Einweggetränkeverpackungen von Bier, Biermischgetränken sowie hohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken,einschließlich Limonaden und Brausen, Cola- und Bittergetränken.
Seit 1. Mai 2006 wird auch auf Einweggetränkeverpackungen mit Erfrischungsgetränken ohne Kohlensäure und bestimmte alkoholische Mischgetränke wie zum Beispiel Alkopops ein Pfand von 25 Cent erhoben. Dazu zählen auch Eistees, Fitnessgetränke oder aromatisierte Wässer. Ausgenommen vom Einwegpfand sind Säfte, Milch, Weine und Spirituosen.
Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen erkennt der Verbraucher am Pfandlogo der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG). Ein Vorteil für den Verbraucher: Er kann seine Einweggetränkeverpackungen nun in jeder beliebigen Einkaufsstätte abgeben, vorausgesetzt der Händler führt die jeweilige Verpackungsart - PET, Glas oder Dose - in seinem Sortiment. Der Händler ist verpflichtet, leere Verpackungen auch dann zurückzunehmen, wenn sie nicht in seinem Geschäft gekauft wurden. Eine Ausnahme besteht für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern. Sie müssen leere Flaschen und Dosen nur dann zurücknehmen, wenn sie Verpackungen gleicher Marke und gleicher Materialien selbst verkaufen.
Wegen der eingeführten automatisierten Rücknahme ist der Zustand der Verpackungen entscheidend für die erfolgreiche Rückgabe. Das bedeutet, die Verpackungen sollen nicht beschädigt oder verschmutzt sein, die Etiketten sollen intakt sein und das Pfandzeichen und der EAN-Code müssen lesbar sein. Deshalb dürfen Dosen und PET-Verpackungen nicht mehr gepresst, Glasflaschen nicht zerbrochen und die Etiketten mit dem Pfandzeichen nicht entfernt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Automat die Verpackung zurückweist.
Als ökologischste Variante empfiehlt das Amt für Umweltschutz aber auch weiterhin den Kauf von Produkten aus der Region in Mehrweg-Pfandsystemen. Weitere Fragen zum Thema beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz unter den Rufnummern 381-7313 oder 381-7347. Weitere ausführliche Informationen sind im Internet unter www.dpg-pfandsystem.de zu finden.