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Rasen mähen an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt

Pressemitteilung vom 18.08.2004

An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen grundsätzlich nicht erlaubt, teilt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege mit. Laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung können von Montag bis Sonnabend von 7 bis 20 Uhr Rasenmäher aller Art sowie Heckenscheren uneingeschränkt betrieben werden. Dagegen muss bei der Arbeit mit Laubblas- und Sammelgeräten, Grastrimmern und Freischneidern die Mittagspause von 13 bis 15 Uhr eingehalten werden, es sei denn, diese Geräte verfügen über das Umweltzeichen, den sogenannten Blauen Engel , dann gilt auch für sie die durchgehende Einsatzzeit von 7 bis 20 Uhr.

Zusätzliche Einschränkungen im Interesse des Lärmschutzes gelten in Warnemünde. Paragraph 4 der Stadtverordnung zur Bekämpfung des Lärms im Seebad Warnemünde bestimmt, dass lärmverursachende Haus- und Gartenarbeiten... nur werktags von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr gestattet sind. Hier haben also auch Rasenmäher Mittagspause.

Diese gesetzlichen Regelungen schließen natürlich nicht aus, dass in Mietverträgen oder zwischen Grundstücksnachbarn im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme zusätzliche Ruhezeiten vereinbart werden.