Home
Navigation

Anträge auf Unterhaltsvorschuss jetzt auch online möglich

Pressemitteilung vom 06.11.2024 - Rathaus

Anträge auf Unterhaltsvorschuss können jetzt in Rostock auch online gestellt werden. Darüber informiert das Jugendamt. „Unterhaltsvorschuss beantragen zu müssen, ist für die Betroffenen selten angenehm. In der Mehrzahl sind die Antragsstellenden immer noch Frauen, die sich oft in der Situation wiederfinden, die Hauptlast bei der Kinderbetreuung tragen zu müssen. Gerade für diese Gruppe, für die Zeit Mangelware ist, wird diese Ausweitung unseres Serviceangebotes eine Erleichterung sein“, so Steffen Bockhahn, Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport.

Über die Internetadressen www.unterhaltsvorschuss-online.de oder www.serviceportal.gemeinsamonline.de ist es nun möglich, den Erstantrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zu stellen, den jährlichen Überprüfungsbogen auszufüllen und die Übermittlung von Nachweisen und Dokumenten digital zu erledigen. Für die Nutzung ist eine Registrierung mit Nutzernamen und E-Mail-Adresse oder mit der AusweisApp2 möglich. Wer bereits eine BundID hat, kann das Online-Angebot sofort nutzen und braucht sich nicht erneut registrieren.

Bevor ein Erstantrag gestellt werden kann, erfolgt ein Schnellcheck der Anspruchsvoraussetzungen. Sind diese erfüllt, erfolgt die Antragseingabe. Falls nötig wird auf einzureichende Nachweise und Unterlagen hingewiesen. Dabei besteht die Möglichkeit, benötigte Nachweise auch direkt hochzuladen. Die Anträge und Nachweise werden im Anschluss direkt an die Unterhaltsvorschussstelle übermittelt. Eine Kopie verbleibt im persönlichen Bereich des Portals. Sollte die Registrierung nicht mit der AusweisApp2 oder der BundID durchgeführt worden sein, muss die letzte Seite des Antrags ausgedruckt und unterschrieben an das Jugendamt Rostock übersendet werden.

Nach Eingang prüft das Jugendamt den Antrag auf Vollständigkeit. Sollten Nachweise oder Unterlagen fehlen, werden die Antragstellenden angeschrieben. Eine digitale Übermittlung ist noch nicht möglich. Nach der abschließenden Bearbeitung ergeht der Bescheid per Post.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gewährt derzeit im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern für 3.337 Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Die Leistungen tragen einen wesentlichen Beitrag zur Existenzsicherung der Kinder bei, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt bzw. nicht nachkommen kann. Monatlich werden in Rostock etwa 90 bis 110 Neuanträge gestellt.