Jetzt wappnen für den Winter
Pressemitteilung vom
Am 1. Dezember beginnt aus meteorologischer Perspektive der Winter. Schon jetzt wandern die Temperaturen teilweise nachts Richtung Gefrierpunkt.
Das Amt für Umwelt- und Klimaschutz erinnert deshalb bereits frühzeitig alle Grundstückseigentümer an Ihre Schneeräum- und Streupflichten auf dem öffentlichen Gehweg, soweit die Straßenreinigungssatzung für die jeweilige öffentliche Straße Anliegerpflichten festgelegt hat.
Auch für die Verbindungen zu Straßenübergängen sowie die Zugänge zu den Abfallbehälterstellplätzen und Hauseingängen bestehen Schneeräum- und Streupflichten.
Die entsprechenden Streumittel müssen auf eigene Kosten angeschafft werden. Zu beachten gilt hierbei, dass in Rostock nur abstumpfende Streustoffe wie z.B. Kies oder Splitt eingesetzt werden dürfen. Auftauende Materialien dürfen dagegen auf öffentlichen Gehwegen nicht verwendet werden.
Die Schneeräum- und Streupflicht besteht täglich von 7 bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonntags bis 9 Uhr zu beseitigen. Auf keinen Fall sollte der Schnee hierbei auf die Fahrbahn geschoben werden. Regenwasserabläufe und Hydranten müssen ebenfalls freigehalten werden.
Der Winterdienst ist in der Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geregelt.