Staatsangehörigkeitsausweis
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Der Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert. Mit einem solchen Ausweis ist die Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Als Rechtsgrundlage fungiert § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).
Unterlagen:
Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie durch
- Urkunden,
- Auszüge aus den Melderegistern oder
- andere schriftliche Beweismittel
mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisen können, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben.
Nützlich können folgende Unterlagen sein:
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch - Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten oder Beamtinnen, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden - Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht - Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen beziehungsweise Meldebescheinigungen - Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche:
Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher beziehungsweise Deutsche, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter beziehungsweise Beamtin, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Eventuell können weitere Unterlagen aufgrund der persönlichen Situation erforderlich sein.
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51,00 Euro. Es wird ein Gebührenvorschuss in Höhe der vollen 51,00 Euro bei der Antragstellung erhoben. Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte beglichen werden.
Fristen:
Die Bearbeitungsdauer ist fallspezifisch individuell