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Rauchmelder schützen nicht nur an einem Freitag, dem 13.

Pressemitteilung vom 12.11.2020 - Umwelt und Gesellschaft

Tag des Rauchmelders am 13. November 2020

In Mecklenburg -Vorpommern haben 73 Prozent der Befragten mindestens einen Rauchwarnmelder installiert. Das ergab eine repräsentative Studie des Marktforschungsunternehmens Innofact Mitte September 2020. Aber nur 35 Prozent der Haushalte der bundesweit befragten knapp 6.000 Eigentümer von Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhäusern sind danach gesetzeskonform ausgestattet. Vorgeschrieben ist die Installation eines Rauchwarnmelders in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und in Fluren, die als Rettungswege dienen.

In jedem Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Darauf weist das Rostocker Brandschutz- und Rettungsamt hin. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen auch technische Defekte Brände aus.

Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, denn im Tiefschlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Daher sind Rauchmelder die besten Lebensretter in jeder Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt den nötigen zeitlichen Vorsprung, sich und seine Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Die fünf größten Irrtümer
(Quelle: Forum Brandrauchprävention e.V.)

- Wenn es brennt, bleibt genug Zeit.
Irrtum: Bei einem Brand bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.

- Ein Rauchmelder im Flur reicht.
Irrtum: Rauchmelder gehören mindestens in alle Flure, Schlaf- und Kinderzimmer.

- Die Rauchmelderpflicht gilt nur für Vermieter, nicht für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum.
Irrtum: Die Pflicht gilt für alle Eigentümer!

- Ich bemerke den Brand rechtzeitig.
Irrtum: Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird bei einem Brand nicht wach.

- Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen.
Irrtum: Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.