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Regionaler Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/ Rostock 2005 bis 2010

Pressemitteilung vom 08.02.2005



Auf der Grundlage der Beschlüsse der drei Gebietskörperschaften Anfang
2003 hat der Vorstand des Regionalen Planungsverbandes Mittleres
Mecklenburg/ Rostock am 27. März 2003 beschlossen, einen neuen
gemeinsamen Regionalen Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum auf
Grundlage des § 7 des Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr
in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) zu erarbeiten. Dies ist in
direkter Zusammenarbeit der Hansestadt Rostock, des Landkreises Bad
Doberan und des Landkreises Güstrow sowie unter besonderer
Einbeziehung des Landkreises Nordvorpommern erfolgt. Über ein
Ausschreibungsverfahren wurde die Firma PTV AG Berlin im November
2003 für diese Aufgabe gebunden.

Gegenwärtig liegt ein Entwurf vor, der in Kürze ein umfangreiches
Beteiligungsverfahren durchlaufen wird. Ziel ist es, diesen Entwurf mit ggf.
eingebrachten Änderungen aus dem Beteiligungsverfahren bis
voraussichtlich zum Jahresende 2005 abschließend durch die zuständigen
Gremien der Gebietskörperschaften bestätigen zu lassen.

Der Entwurf gliedert sich in vier Teile:

A)    Regionaler Teil (Gebietskörperschaftsübergreifender Teil)
B)    Nahverkehrsplan für die Hansestadt Rostock
C)    Nahverkehrsplan für den Landkreis Bad Doberan
D)    Nahverkehrsplan für den Landkreis Güstrow

sowie ergänzend dazu ein Gutachten „Untersuchung zur möglichen
Übernahme der SPNV-Trägerschaft in die regionale Verantwortung“. Er trifft
Aussagen

•    zum Bestand und zur künftigen Entwicklung des Angebots im
Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV),
•    zum Bestand und zur Entwicklung der Nachfrage nach
ÖPNV-Leistungen,
•    zur Finanzierung des ÖPNV und die
•    zur Organisation des ÖPNV.

Die gegenwärtig vorliegenden Nahverkehrspläne aus dem Jahr 1997
berücksichtigen in der vorliegenden Form neue rechtliche und finanzielle
Rahmenbedingungen nicht:

•    verändertes EU-Recht, nationales Recht,
•    Vergabe nach den vier Kriterien des Europäischen Gerichtshofes,
•    veränderte Infrastrukturrahmenbedingungen (Einwohner, Schüler,
Siedlungs- und Wirtschaftsräume usw.),
•    Veränderung der finanziellen Rahmenbedingungen (Reduzierung in
allen Bereichen).
Insofern waren die Nahverkehrspläne zu überarbeiten bzw. fortzuschreiben.

Mit der erstmaligen Festsetzung eines gemeinsamen Nahverkehrsraumes
durch den Wirtschaftsminister am 17. Oktober 2003 in Mecklenburg-
Vorpommern war damit auch die Möglichkeit gegeben, erstmals einen
gemeinsamen, gebietskörperschaftsübergreifenden Regionalen
Nahverkehrsplan zu erstellen. Auf Grund dieser veränderten Bedingungen
müssen neue Rahmenbedingungen und Organisationsformen gefunden
werden, die auch zukünftig einen finanzierbaren, attraktiven ÖPNV im
Wirtschaftraum Rostock – Bad Doberan – Güstrow auch unter ökologischen
Gesichtspunkten sichern. Die völlig neue Qualität spiegelt sich besonders
im Teil A wieder, da der ÖPNV nicht an der Stadt- oder Landkreisgrenze
aufhört. Durchgängiger, barrierefreier ÖPNV, optimale
Anschlussbeziehungen, abgestimmte Angebote, vereinheitlichte
Qualitätsstandards, Nutzung von Synergieeffekten, aber auch die
Sicherung einer zukünftigen Finanzierbarkeit des heute schon
hochwertigen ÖPNV sind Inhalte und Ziele dieses neuen Rahmenplanes.
Es besteht damit die Chance, über neue Organisationsformen wie einen
gemeinsamen Aufgabenträgerverbund, der gemeinsam Verkehrsleistungen
bestellt, Aufgaben wesentlich besser und einheitlicher, aber auch
kosteneffizienter zu erledigen.

In diesem Zusammenhang wurde auch eine Übernahme der
Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
untersucht, die gegenwärtig noch beim Land liegt. Die
Gebietskörperschaften sind der Auffassung, und das Gutachten hat dies
auch belegt, dass sich bei einer Übernahme dieser Aufgabenträgerschaft
für den SPNV weitere Vorteile für die Region ergeben. Eine Vision dazu
wurde schon vorgestellt, das Stadtbahnkonzept, das die Region enger mit
der Rostocker City verbinden soll.

Der neue Regionale Nahverkehrsplan bildet die Planungsgrundlage für die
nächsten Jahre bis 2010. In ihm sind aber auch schon viele Maßnahmen
berücksichtigt, die weit über diesen Zeitraum hinausgehen. Das bedeutet,
dass im Planungszeitraum dafür schon vorbereitende Maßnahmen realisiert
werden, die erst nach 2010 umgesetzt werden können und zum Tragen
kommen, wie z.B. das Stadtbahnkonzept. Dabei wurde in allen Punkten
darauf Wert gelegt, keine „Luftschlösser“ zu produzieren, sondern nur auch
auf Dauer finanzierbare Maßnahmen zu planen.

Damit wird diese Wirtschaftsregion weiter zusammenwachsen und
attraktiver werden. Für die in der Region lebenden und arbeitenden
Menschen wird es auch künftig einen modernen und attraktiven Nahverkehr
geben, der verbindet und nicht trennt. Touristische Gebiete sollen weiter
erschlossen, aber auch miteinander verbunden werden, nur so bleibt dieser
wichtige Wirtschaftszweig auch auf Dauer attraktiv. Letztendlich sichert ein
umfangreiches Nahverkehrsangebot den Anspruch auf eine ökologisch
intakte Region.