Reiherente im Ölhafen an Vogelgrippe verendet
Pressemitteilung vom
Leinenzwang für Katzen und Hunde im Sperrbezirk, für Hunde auch im Beobachtungsgebiet
(korrigiert am 30. März 2006
Eine am Liegeplatz 2 des Ölhafens im Rostocker Überseehafen aufgefundene Reiherente ist an dem gefährlichen Influenzavirus vom Typ H5N1 verendet. Die genaue Bestimmung des Virus-Subtyps ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Es besteht aber amtlich der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest. Darüber informiert Oberbürgermeister Roland Methling. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock erhielt jetzt die Information des Untersuchungsergebnisses aus dem Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems. Die Reiherente wurde am 23. März 2006 von der Rostocker Berufsfeuerwehr aus dem Hafenbecken des Ölhafens tot heraus gefischt und noch am selben Tag vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittel und Fischerei untersucht.
Alle 21 in diesem Radius ansässigen Geflügelhaltungen werden noch im Laufe des heutigen Tages darüber informiert, dass ihre Stallung im Sperrgebiet liegt, und welche besonderen Hygienemaßnahmen erforderlich sind. Darüber hinaus sind Geflügeltransporte, Transporte von Geflügelfleisch verboten. Ausnahmen regelt das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Teil der Sperrgebietszone sind die Ortslagen Hohe Düne, Groß Klein-Dorf, Rostock-Nienhagen, Krummendorf, Stuthof, Peez und Hinrichsdorf.
Im Sperrbezirk erfolgen ab sofort verstärkte Kontrollen der Geflügelbestände auf den Gesundheitszustand hin und auf die Umsetzung der erforderlichen Hygieneschutzmaßnahmen. Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. Im Beobachtungsgebiet gilt für Hunde ebenfalls die Leinenpflicht, Katzen-Haltern wird dringend empfohlen, die Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen.
Darüber hinaus wurde im Umkreis von zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Die Grenzen verlaufen incl. folgender Ortslagen: Ostseebad Nienhagen, Admannshagen, Lambrechtshagen, Wilsen, Südstadt, Autobahn A 19-Abfahrt Rostock Süd, Klein Kussewitz, Rövershagen und Hinrichshagen. Das Beobachtungsgebiet wurde für mindestens die kommenden 30 Tage festgelegt, also mindestens bis einschließlich 26. April 2006.
Für das gesamte Stadtgebiet wurden verstärkte Kontrollen der Vogelrastplätze festgelegt. Besondere Desinfektionsmaßnahmen im Überseehafen sind derzeit nach Einschätzung des Krisenstabes nicht erforderlich. Die Geflügelbestände im Rostocker Zoo werden morgen prophylaktisch von den Amtstierärzten untersucht.
Influenza A (H5N1) ist ein Subtyp des Influenza-A-Virus, das bei Vögeln (insbesondere in Hühnern und Wasservögeln) gefunden wird. Die Krankheit wird deshalb auch als Vogelgrippe oder Geflügelpest bezeichnet. Derzeit ist das Risiko für den Menschen eher gering. Man steckt sich nur durch ungeschützten Kontakt mit dem Tier oder Ausscheidungen an. Die Verwendung von Schutzkleidung und Atemmaske können die Ansteckungsgefahr mildern.
Durch die Einsatzgruppe Tier der Rostocker Berufsfeuerwehr tot aufgefundene Wildvögel werden bereits seit mehreren Wochen auf Geflügelpest untersucht. Das gilt auch für Kadaver, die im Küstenbereich durch die Bundespolizei gefunden wurden. Die Rostocker Amtstierärzte sind in ständiger Bereitschaft. Feuerwehr und Polizei unterstützen die Veterinäre bei der Überwachung der notwendigen Maßnahmen.
Ab heute, 14 Uhr, wird von der Stadtverwaltung eine Telefonansage unter der Rostocker Rufnummer 381-1111 geschaltet. Funde toter Vögel sind in Rostock auch weiterhin der Feuerwehr unter Tel. 112 zu melden. Die Kadaver und erkrankte Wildvögel sowie Kleinsäuger sollten keinesfalls berührt werden. Weitere Informationen werden fortlaufend auf der Internetseite der Hansestadt Rostock unter Internetadresse www.rostock.de veröffentlicht. Nachfragen von Geflügelhaltern beantwortet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Tel. 0381 381-8601.
Karten von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet
Tierseuchenverfügung zum Schutz vor der Einschleppung des hoch pathogenen Erregers der Geflügelpest - Subtyp H5N1 - in Hausgeflügelbestände
(korrigiert am 30. März 2006
Eine am Liegeplatz 2 des Ölhafens im Rostocker Überseehafen aufgefundene Reiherente ist an dem gefährlichen Influenzavirus vom Typ H5N1 verendet. Die genaue Bestimmung des Virus-Subtyps ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Es besteht aber amtlich der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest. Darüber informiert Oberbürgermeister Roland Methling. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock erhielt jetzt die Information des Untersuchungsergebnisses aus dem Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems. Die Reiherente wurde am 23. März 2006 von der Rostocker Berufsfeuerwehr aus dem Hafenbecken des Ölhafens tot heraus gefischt und noch am selben Tag vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittel und Fischerei untersucht.
Alle 21 in diesem Radius ansässigen Geflügelhaltungen werden noch im Laufe des heutigen Tages darüber informiert, dass ihre Stallung im Sperrgebiet liegt, und welche besonderen Hygienemaßnahmen erforderlich sind. Darüber hinaus sind Geflügeltransporte, Transporte von Geflügelfleisch verboten. Ausnahmen regelt das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Teil der Sperrgebietszone sind die Ortslagen Hohe Düne, Groß Klein-Dorf, Rostock-Nienhagen, Krummendorf, Stuthof, Peez und Hinrichsdorf.
Im Sperrbezirk erfolgen ab sofort verstärkte Kontrollen der Geflügelbestände auf den Gesundheitszustand hin und auf die Umsetzung der erforderlichen Hygieneschutzmaßnahmen. Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. Im Beobachtungsgebiet gilt für Hunde ebenfalls die Leinenpflicht, Katzen-Haltern wird dringend empfohlen, die Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen.
Darüber hinaus wurde im Umkreis von zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Die Grenzen verlaufen incl. folgender Ortslagen: Ostseebad Nienhagen, Admannshagen, Lambrechtshagen, Wilsen, Südstadt, Autobahn A 19-Abfahrt Rostock Süd, Klein Kussewitz, Rövershagen und Hinrichshagen. Das Beobachtungsgebiet wurde für mindestens die kommenden 30 Tage festgelegt, also mindestens bis einschließlich 26. April 2006.
Für das gesamte Stadtgebiet wurden verstärkte Kontrollen der Vogelrastplätze festgelegt. Besondere Desinfektionsmaßnahmen im Überseehafen sind derzeit nach Einschätzung des Krisenstabes nicht erforderlich. Die Geflügelbestände im Rostocker Zoo werden morgen prophylaktisch von den Amtstierärzten untersucht.
Influenza A (H5N1) ist ein Subtyp des Influenza-A-Virus, das bei Vögeln (insbesondere in Hühnern und Wasservögeln) gefunden wird. Die Krankheit wird deshalb auch als Vogelgrippe oder Geflügelpest bezeichnet. Derzeit ist das Risiko für den Menschen eher gering. Man steckt sich nur durch ungeschützten Kontakt mit dem Tier oder Ausscheidungen an. Die Verwendung von Schutzkleidung und Atemmaske können die Ansteckungsgefahr mildern.
Durch die Einsatzgruppe Tier der Rostocker Berufsfeuerwehr tot aufgefundene Wildvögel werden bereits seit mehreren Wochen auf Geflügelpest untersucht. Das gilt auch für Kadaver, die im Küstenbereich durch die Bundespolizei gefunden wurden. Die Rostocker Amtstierärzte sind in ständiger Bereitschaft. Feuerwehr und Polizei unterstützen die Veterinäre bei der Überwachung der notwendigen Maßnahmen.
Ab heute, 14 Uhr, wird von der Stadtverwaltung eine Telefonansage unter der Rostocker Rufnummer 381-1111 geschaltet. Funde toter Vögel sind in Rostock auch weiterhin der Feuerwehr unter Tel. 112 zu melden. Die Kadaver und erkrankte Wildvögel sowie Kleinsäuger sollten keinesfalls berührt werden. Weitere Informationen werden fortlaufend auf der Internetseite der Hansestadt Rostock unter Internetadresse www.rostock.de veröffentlicht. Nachfragen von Geflügelhaltern beantwortet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Tel. 0381 381-8601.
Karten von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet
Tierseuchenverfügung zum Schutz vor der Einschleppung des hoch pathogenen Erregers der Geflügelpest - Subtyp H5N1 - in Hausgeflügelbestände