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Reservekräfte für die Wahlvorstände werden noch benötigt

Pressemitteilung vom 04.09.2006



Wahl zum 5. Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 17. September 2006

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock,

am 17. September 2006 findet die Wahl zum 5. Landtag unseres Landes Mecklenburg-Vorpommern statt.
Zur Durchführung der Wahl wurden die Wahlkreise für die Landtagswahl auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock in 171 allgemeine Wahlbezirke und 19 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zum Wahlvorstand gehören der Wahlvorsteher, sein Stellvertreter und fünf bis sieben Beisitzer. Diese Tätigkeit ist ehrenamtlich. Aus der Mitte der Beisitzer werden der Schriftführer und der stellvertretende Schriftführer bestimmt. Zur Besetzung der Wahlvorstände benötigt die Hansestadt Rostock ca. 1.500 Wahlhelfer.
Fungieren als Wahlhelfer kann jeder, der das aktive Wahlrecht hat. Mitglieder eines Wahlvor- standes müssen am Wahltag (17. September 2006) das 18. Lebensjahr vollendet haben, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sein und seit mindestens drei Monaten auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten. Beachtet werden muss, dass der Wahlhelfer selbst nicht Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder Mitglied in einem anderen Wahl-organ z.B. Wahlausschuss ist.

Der Einsatz in einem Wahlvor- stand oder Briefwahlvorstand erfolgt durch Berufung in die jeweilige Funktion. Die Berufung durch die Gemeindewahlbehörde oder den Kreiswahlleiter kann bei Bedarf auch noch am Wahltag erfolgen.
Um möglichen Ausfällen von Mitgliedern der Wahlvorstände begegnen zu können, hat es sich bewährt, ein Reservekräftepool zu bilden. Für diese Reservebildung werden noch weitere Helfer benötigt.
Bei Ihrer Bereitschaft zur Übernahme eines Ehrenamtes und für den Reservepool zur Verfügung zu stehen, bitten wir möglichst um schriftliche Erklärung gegenüber der

Hansestadt Rostock
Büro des Oberbürgermeisters
Bereich Grundsatz/Wahlen
18050 Rostock,
Fax 0381 381-1115,
E-Mail: wahlhelfer@rostock.de
Telefon 0381 381-1102/-1114.

Bei telefonischer Mitteilung sind unbedingt anzugeben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adres- se, Bankverbindung und telefonische Erreichbarkeit. Die Erklärung kann auch im Wahlhelferbüro, An der Hege 9 (Bürocontainer), Zimmer 123 oder 124 oder per Internet (download pdf) abgegeben werden.

Alle personenbezogenen Daten unterliegen den Vorschriften des Landesdatenschutzes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Hansestadt Rostock als Gemeindewahlbehörde ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Die Wahlbehörde unterstützt daher die Wahlhelfer und bereitet sie auf ihr Ehrenamt vor. Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und alle Schriftführer werden umfassend geschult. Entsprechendes Schulungsmaterial wird zur Verfügung gestellt.
In Würdigung des Ehrenamtes gewährt die Hansestadt Rostock eine erhöhte Aufwandsentschädigung. Die Wahlvorsteher erhalten 40 EUR, Stellvertreter und Schriftführer 35 EUR, die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände 30 EUR. Die Entschädigung wird zeitnah überwiesen.
Ein Dankeschön geht bereits jetzt an die vielen freiwilligen Helfer. Nur durch das ehrenamtliche Engagement ist die reibungslose Vorbereitung und Durchführung einer Wahl erst möglich.

Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister