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Richtigstellung zum OZ-Artikel „Stadt wehrt sich gegen Kritik vom Personalrat“

Pressemitteilung vom 15.09.2016

In der heutigen Lokalausgabe Rostock der Ostsee-Zeitung wird im Artikel „Stadt wehrt sich gegen Kritik vom Personalrat" auf Seite 12 ein Sachverhalt falsch dargestellt.

So schreibt die Ostsee-Zeitung: „Das Rathaus habe beispielsweise auf drei Jahre Berufserfahrung bei neuen Mitarbeitern bestanden." Die Aussage bezieht sich auf eine in nicht öffentlicher Sitzung des Personalausschusses der Bürgerschaft am Dienstag, 13. September 2016, geführte Diskussion.

Richtig ist, dass die Stadtverwaltung bei den Stellenausschreibungen für das Migrationsamt die Einstellungskriterien so weit wie möglich geöffnet hat, um möglichst viele Bewerbungen und eine zügige Besetzung zu ermöglichen. Es wurden nicht nur Verwaltungsfachangestellte oder sonstige berufliche Ausbildungen für öffentliche Verwaltungen angesprochen, sondern zum Beispiel auch Rechtsanwalts-, Notar- und Justizfachangestellte. Für diesen Bewerberkreis ist auch keine dreijährige Berufserfahrung als zwingendes Kriterium gefordert worden.