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Rostocker Stellplatzsatzung stärkt Mobilitätsalternativen

Pressemitteilung vom 03.08.2018 - Wirtschaft und Verkehr

Im November des vergangenen Jahres wurde die neue Stellplatzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock von der Bürgerschaft beschlossen.  Für Rostocks Bau- und Umweltsenator Holger Matthäus steht fest: „Mit diesem Schritt hat Rostock nun eine der modernsten Stellplatzsatzungen in Deutschland. Es häufen sich entsprechende Anfragen aus der ganzen Bundesrepublik.“

Besonders die Bestrebungen, kostengünstigen Wohnraum zu schaffen und den öffentlichen Straßenraum nicht durch zusätzlichen Parkdruck zu belasten, waren die Triebfedern für die neue Satzung. Denn bei Bauvorhaben macht die Herstellung von Tiefgaragenstellplätzen etwa zehn Prozent der Baukosten aus und treibt die Investitionskosten und später die Mieten in die Höhe. In verdichteten Innenstadtgebieten sind Tiefgaragen meist die einzige Möglichkeit, parkende Autos unterzubringen. Insbesondere hier hat der öffentliche Personen-Nahverkehr (ÖPNV) jedoch seine höchste Erschließungsqualität. Dies wurde bei der Erstellung der neuen Stellplatzsatzung zum Anlass genommen, Gebietszonen zu definieren, welche von der Bau- und Bevölkerungsdichte abhängen aber auch von der vorhandenen ÖPNV-Qualität. Daher profitieren Bauvorhaben in der Innenstadt von einer Minderung um bis zu 50 Prozent der zu bauenden Stellplätze.

Neu ist ebenso die verpflichtende Herstellung von Fahrradabstellplätzen. Es wird unter anderem die Anschlussmöglichkeit des Fahrradrahmens geregelt. Demnach ist das Aufstellen von Vorderradhaltern, sogenannter Felgenkillern, bei Neubauvorhaben nicht zulässig.

Mit der Pflicht zur Herstellung von Elektro-Lademöglichkeiten ab zehn Stellplätzen wird einer zunehmenden Elektrifizierung der Fahrzeugflotte Rechnung getragen und Vorsorge für die Zukunft geschaffen. Hierfür reicht kein Schukostecker, es sind Normalladepunkte mit entsprechend großer Ladeleistung zu installieren.

Eine besondere Neuerung ist die Möglichkeit der Nutzung von Mobilitätskonzepten. Mit Hilfe eines qualifizierten Mobilitätskonzeptes kann die Anzahl der abzulösenden Stellplätze um bis zu 30 Prozent verringert werden. Demnach kann der Bauherr alternative Mobilitätsangebote den Gebäudenutzern zur Verfügung stellen. Solche Angebote können Job- und Mietertickets, Carsharing, Lastenräder oder ähnliches sein. Dies schafft Alternativen zum eigenen Auto und trägt somit zu einer Reduzierung des tatsächlichen Stellplatzbedarfs bei.

Die Stabsstelle Mobilitätsmanagement hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für Verkehrsanlagen und dem Bauamt einen Leitfaden zur Umsetzung der neuen Stellplatzsatzung erarbeitet, welcher sich an Bauende und Planende richtet. Sowohl die Satzung als auch der Leitfaden stehen im Internet zum Download unter der Adresse www.rostock.de/mobil bereit. Im Bauamt oder im Amt für Verkehrsanlagen können aber auch Leitfäden in Papierform mitgenommen werden.

Faltblatt "Rostock steigt auf - besser parken"