Aufenthaltsstipendien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Ausschreibung für das Jahr 2021 in den Genres Bildende Kunst und Film
Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2020
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock schreibt für das Jahr 2021 drei Aufenthaltsstipendien für das Schleswig-Holstein-Haus aus, auf die sich Bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Filmemacherinnen und Filmemacher bewerben können. Das Schleswig-Holstein-Haus befindet sich in der Östlichen Altstadt und beherbergt neben der städtischen Atelierwohnung auch den Kunstverein zu Rostock.
1. Bewerbungsbedingungen
Die Ausschreibung für das Jahr 2021 erfolgt für die Genres Bildende Kunst und Film.
Die Aufenthaltsdauer beträgt ein bis drei Monate.
Bewerberinnen und Bewerber müssen
- in Mecklenburg-Vorpommern geboren sein oder einen Wohnsitz im Bundesland haben
oder
- im Rahmen ihrer Bewerbung überzeugend darstellen, dass sie ein künstlerisches Vorhaben mit Bezug zu Rostock, zu Rostocks Partnerstädten oder zu Mecklenburg-Vorpommern beginnen oder fortsetzen wollenStudierende sind von einer Bewerbung ausgeschlossen. 2. Höhe des StipendiumsDie Höhe des Stipendiums beträgt 1.500,- Euro brutto monatlich. Die Unterbringung in der Atelierwohnung wird von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock getragen.
2. Höhe des Stipendiums
Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.500,- Euro brutto monatlich. Die Unterbringung in der Atelierwohnung wird von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock getragen.
3. Bewerbung und Postanschrift
Die Bewerbung ist bis zum 31. Oktober 2020 abzusenden. Es gilt der Poststempel. Die Zustellung ist für den Empfänger portofrei an folgende Adresse zu richten:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
Stichwort „RostockStipendium“
Neuer Markt 1
18050 Rostock
Bitte beachten Sie:
- Die Bewerbungen werden ausschließlich auf Grund der eingereichten Unterlagen beurteilt.
- Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehende Einreichungen werden nicht berücksichtigt.
- Die Unterlagen der für das Stipendium ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber verbleiben bei der Ausloberin.
- Bewerbungen per Email oder auf Datenträgern allein werden nicht berücksichtigt.
- Eingangsbestätigungen für die Bewerbungsunterlagen werden nicht erstellt.
- Die Entscheidung wird im Dezember 2020 bekannt gegeben.
4. Bewerbungsunterlagen
4.1 Bildende Kunst (Malerei, Grafik, Fotografie, Illustration, Videokunst, Objektkunst, Performance):
Im Rahmen der Bewerbung sind ausschließlich einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe Anlage)
- künstlerische Vita im Umfang von max. 1.800 Zeichen
- Beschreibung eines Arbeitsvorhabens, das während des Stipendiums realisiert oder fortgesetzt werden soll im Umfang von max. 1.800 Zeichen
- Portfolio: Abbildungen von max. 20 künstlerischen Arbeiten, gekennzeichnet mit Titel, Jahr und Material
- Es darf ein Einzelkatalog oder ein illustriertes Buch eingereicht werden.
- adressierter Rückumschlag (unfrankiert)
optional für Videokunst und Performance:
- ausgewählte Videoarbeiten bzw. Dokumentationen von Performances, Format mp4, Video-dateien sollen zum Download (Link ohne zeitliche Begrenzung an: silke.daehmlow@rostock.de) zur Verfügung gestellt werden.
- Die ausgewählten Videos bzw. Performances müssen im Rahmen des Portfolios abgebildet, bezeichnet und knapp erläutert werde
4.2 Film (Stoffentwicklung)
Im Rahmen der Bewerbung sind ausschließlich einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe Anlage)
- künstlerische Vita im Umfang von max. 1800 Zeichen
- Beschreibung eines Arbeitsvorhabens (Stoffentwicklung), das während des Stipendiums realisiert oder fortgesetzt werden soll im Umfang von max. 1800 Zeichen
- ausgewählte Filmausschnitte oder Trailer, mit Namen, Titel und Entstehungsjahr gekennzeichnet, Format mp4, Videodateien sollen zum Download (Link ohne zeitliche Begrenzung an: silke.daehmlow@rostock.de) zur Verfügung gestellt werden.
- Die in Ausschnitten oder Trailern präsentierten Filme müssen jeweils knapp erläutert werden (Synopsis im Umfang von je max. 500 Zeichen).
- es darf ein Film in voller Länge eingereicht werden.
- adressierter Rückumschlag (unfrankiert
4.1 und 4.2
Nicht eingereicht werden dürfen Einladungskarten, Flyer, Zeitungsartikel und andere (lose) Blattsammlungen.
5. Präsentationen und Katalog
Es wird erwartet, dass die Bildenden Künstlerinnen und Künstler bzw. Filmemacherinnen und Filmemacher an einem „Offenen Atelier“ teilnehmen. Ein alle zwei Jahre erscheinender Katalog dokumentiert die Arbeit der Stipendiatinnen und Stipendiaten.
6. Auswahlverfahren
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Hanse- und Universitätsstadt Rostock nach Empfehlung einer Fachjury.
7. Informationen zur Atelierwohnung im Schleswig-Holstein-Haus
Die Atelierwohnung wird zum Teil von zwei Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten gleichzeitig genutzt. Jeder Stipendiatin bzw. jedem Stipendiaten steht ein eigener Atelierraum sowie ein kombinierter Wohn-/Schlafraum inklusive kostenfreiem WLAN zur Verfügung. Gemeinschaftlich werden Küche und Badezimmer genutzt.
8. Kontakt / Informationen
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
Thomas Werner
Tel: 0381-381 29 31
Silke Dähmlow
Tel: 0381-381-2942
Mail: silke.daehmlow@rostock.de
weitere Informationen: https://www.rostock-stipendium.de/bewerben
Hinweis: Stipendium des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Schleswig-Holstein-Haus
Das Land Mecklenburg-Vorpommern vergibt für 2021 zwei dreimonatige Aufenthaltsstipendien für das Schleswig-Holstein-Haus Rostock. Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern können sich auf der Website des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Konditionen informieren. (Bewerbungsfrist voraussichtlich: 15. Januar 2021) https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Kultur/