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Sammlung von Alttextilien müssen angemeldet werden

Pressemitteilung vom 26.02.2014

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen müssen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz bei der Unteren Abfallbehörde im Amt für Umweltschutz angemeldet werden, teilt das Amt mit. Dazu zählt auch die Sammlung von Textilien, Schuhen und ähnlichem mit Wäschekörben, die vor den Haustüren abgestellt werden.

Der Kommunale Ordnungsdienst hatte in den vergangenen Wochen wiederholt Sammelkörbe im Rostocker Stadtgebiet festgestellt. Die Sammlungen waren von den Verantwortlichen im Vorfeld nicht im Umweltamt angezeigt worden. Das Amt hat diese illegalen Sammlungen als Ordnungswidrigkeit angezeigt. Rostocker Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, Sammlungen mit Wäschekörben oder anderen Behältnissen zu melden. Die Rechtmäßigkeit der Sammlung wird dann schnell geprüft. Gegebenenfalls werden die Verantwortlichen mit Hilfe der Polizei zur Rechenschaft gezogen. Kleiderspenden können unter anderem in die im Stadtgebiet aufgestellten Kleiderspendecontainer verschiedener Hilfsorganisationen sowie in Sozialkaufhäusern und Umsonstläden abgegeben werden.

Weitere Fragen beantworten die Untere Abfallbehörde, Telefon 381-7348, Fax 381-7373, E-Mail umweltamt@rostock.de und der Kommunale Ordnungsdienst, Telefon 381-7320, Fax 60069019, E-Mail kod@rostock.de.