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Schaden an der Giebelwand John-Brinckman-Straße 13 in Warnemünde

Pressemitteilung vom 14.12.2006

Im Zuge von Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück John-Brinckman-Straße 14 wurde eine Baugrube bis etwa zur Unterkante des Fundamentes unter dem Giebel des Gebäudes ausgehoben, ohne dass Sicherungsmaßnahmen für den Giebel und sein Fundament getroffen wurden.

Am Nachmittag des 13. Dezember 2006 hat sich der Giebel des Hauses John-Brinckman-Straße 13 gesetzt. Es ist zu Schrägrissen in den straßenseitigen und hofseitigen Wänden gekommen. Feuerwehr, Polizei und die untere Bauaufsichtsbehörde waren unverzüglich vor Ort. Die Bauarbeiten wurden sofort eingestellt.

Es wurden zunächst alle Bewohner des Hauses John-Brinckman-Straße 13 evakuiert. Die Straße und die Hofzufahrt wurden im Gefahrenbereich abgesperrt. Es wurde weiterhin die Baugrube im Bereich der Giebelwand wieder verfüllt, um die vor den Baumaßnahmen vorhandene Auflast wiederherzustellen und damit die Gefahr einer weiteren Setzung des Giebels zu minimieren.

Die Bewohner der Wohnungen auf der von der Baustelle abgewandten Seite des Hauses konnten am Abend wieder in ihre Wohnungen zurück. Für sie besteht keine Gefahr. Die Wohnungen, die unmittelbar an den Giebel grenzen, der sich gesetzt hat, bleiben weiterhin gesperrt.

Die untere Bauaufsichtsbehörde hat gegenüber dem Bauherren des Neubaus auf dem Grundstück John-Brinckman-Straße 14 eine Ordnungsverfügung erlassen. Die Baumaßnahmen sind bis zur Wiederherstellung der Standsicherheit des Nachbargiebels einzustellen. Für die Weiterführung der Arbeiten ist eine Technologie zu erarbeiten, die keine erneute Gefährdung der Standsicherheit des Nachbargebäudes verursacht. Der Eigentümer des Hauses John-Brinckman-Straße 13 wurde im Rahmen einer Ordnungsverfügung beauflagt, die Standsicherheit des Giebels nachzuweisen. Hiermit ist inzwischen ein Gutachter betraut.

Der Nachweis der Standsicherheit des Giebels ist Voraussetzung dafür, dass die Bewohner der an diesen Giebel grenzenden Wohnungen wieder in ihre Wohnungen zurückkehren können. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Standsicherheit des Giebels nicht ohne weitere Baumaßnahmen nachweisbar ist.