Home
Navigation

Schärfere Schutzmaßnahmen ab Freitag auch in Rostock

Pressemitteilung vom 10.12.2020 - Rathaus / Bürgerschaft / Bildung und Wissenschaft / Wirtschaft und Verkehr / Ausschüsse und Ortsbeiräte / Umwelt und Gesellschaft / Kultur, Freizeit, Sport

Weiter gehende Kontaktbeschränkungen, Mund-Nase-Bedeckung auch im Freien, kein Alkoholausschank und neue Besuchsregelungen

Auch in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gelten ab Freitag, 11. Dezember 2020 schärfere Hygieneschutzmaßnahmen. Damit wird die fachaufsichtliche Weisung der Landesregierung umgesetzt, die für das Erreichen des Rot-Wertes auf der landesweiten Corona-Ampel auch Maßnahmen für Landkreise und kreisfreie Städte vorsieht, die unter dem jeweiligen Schwellenwert liegen.

„SARS-CoV-2 und COVID-19 waren zunächst in den östlichen Bundesländern nur in geringer Zahl festgestellt worden. Doch in den vergangenen Tagen hat die zweite Welle auch Sachsen und Brandenburg überrollt. Sie schwappt nun in Richtung Ostseeküste. Unser Land Mecklenburg-Vorpommern befindet sich insgesamt bereits im roten Bereich der Corona-Ampel. Und so besteht auch für Rostock die Verpflichtung durch die Landesregierung, schärfere Maßnahmen umzusetzen“, erläutert Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen.

„Seit April haben wir uns in Rostock immer in einem sehr sichern Umfeld bewegen können. Und noch immer ist die Corona-Lage in Rostock relativ entspannt. Aber das kann sich leider täglich ändern. Die neuen Maßnahmen sollen uns schützen. wenn wir alle gemeinsam wie bisher aufeinander aufpassen, können wir auch die Herausforderungen dieser Welle meistern“, so der Oberbürgermeister.

Auch für Rostock werden die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen noch einmal angepasst. Nur noch ein Teilnehmerkreis von Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes ist zulässig und auf insgesamt maximal fünf Personen beschränkt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.

In der Zeit von 10 Uhr bis 19 Uhr - außer an Sonn- und Feiertagen – wird in den nachfolgend aufgeführten Ortsteilen für die dort näher bezeichneten Straßen, Wege und Plätze das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch unter freiem Himmel angeordnet:

Stadtmitte:

a) Gehweg Lange Straße ab Kreuzung Kuhstraße bis Faule Grube in Ost-West-Richtung
b) Kuhstraße
c) Pädagogienstraße
d) Breite Straße
e) Eselföterstraße
f) Faule Grube
g) Kröpeliner Straße ab Kröpeliner Tor bis Neuer Markt
h) Universitätsplatz
i) Rungestraße ab Kreuzung Kröpeliner Straße bis Kreuzung Rostocker Heide

Warnemünde:

a) Am Bahnhof ab Kreuzung B103 über Bahnhofsbrücke bis Beginn der Kirchenstraße
b) Am Strom (oberer und unterer Verlauf) ab Kreuzung Kirchenstraße/Bahnhofsbrücke bis Beginn der Westmole

Davon nicht betroffen sind  Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können. Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zulässig, solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.

Der Ausschank von alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken ist im gesamten Stadtgebiet untersagt. Darüber hinaus ist der Alkoholkonsum auf den Straßen, Flächen und Plätzen, auf denen auch im Freien das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angeordnet ist,  generell verboten.

In Einrichtungen und Diensten der Pflege und Angeboten der Eingliederungshilfe darf höchstens eine Besucherin oder ein Besucher je Bewohnendem, der nicht dauerhaft festzulegen ist, die Pflegeeinrichtung bzw. die besondere Wohnform betreten. Durch die Teststrategie der Einrichtung muss zusätzlich sichergestellt werden, dass Beschäftigte, Besuchende und Bewohnende engmaschig getestet werden, um unerkannte Infektionen frühzeitig zu erkennen und die Verbreitung zu vermeiden.

Auch für den kommenden Adventssonnabend werden viele Menschen in der Innenstadt erwartet. Insbesondere die Einkaufszentren, Passagen und Kaufhäuser sind aufgefordert, ihr Einlassmanagement strikt zu organisieren und so zu gewährleisten, dass nicht mehr als die maximal zulässige Anzahl von Menschen  sich gleichzeitig in den Einrichtungen aufhält. Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei setzen einen Schwerpunkt darauf, die Einhaltung dieser Regeln zu kontrollieren.