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Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gesucht

Pressemitteilung vom 25.01.2018

Bis zum 9. Februar 2018 können sich Interessenten, die als Schöffen ehrenamtlich tätig sein wollen, im Rechtsamt oder im Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hansestadt melden. Derzeit bereitet die Hansestadt wieder die Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenenhauptschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen sowie der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Wahlperiode 2019 bis 2023 vor. Nach einer Mitteilung des Landgerichts Rostock sollen für die Hansestadt insgesamt 208 Erwachsenenhauptschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen vorgeschlagen werden. Die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen werden vom Jugendhilfeausschuss aufgestellt. Hier werden 112 Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen benötigt.

Gesucht werden Frauen und Männer zwischen 25 und 70 Jahren, die sich eine solche Aufgabe zutrauen. Sie müssen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sein und in Rostock wohnen. Schöffen sprechen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter Recht und haben das gleiche Stimmrecht wie ihre hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen.

Ansprechpartnerinnen für Interessenten für das Amt des Erwachsenenschöffen sind im Rechtsamt Swea Plavius, Tel. 381-1163, und für das Amt des Jugendschöffen Silka Hembus im Amt für Jugend, Soziales und Asyl, Tel. 381-6911.