Home
Navigation

Schwimmkran „Langer Heinrich“ muss dringend saniert werden

Pressemitteilung vom 24.02.2012

Mit Vorlage der Haushaltssatzung 2012 wurden Änderungsanträge einiger Fraktionen bezüglich des Haushaltsansatzes für die notwendige Sanierung des Schwimmkranes „Langer Heinrich“ gestellt. Es wird beabsichtigt, die bereits 2011 genehmigten Mittel in Höhe von 488.000 Euro, die in den Haushalt 2012 übertragen wurden, weil das Ausschreibungsverfahren zur Reparatur noch läuft, zu Gunsten anderer Projekte vollständig einzusetzen.

Dazu Oberbürgermeister Roland Methling: „Hier vergreifen sich verschiedene Fraktionen erneut am ältesten und attraktivsten technischen Denkmal der Stadt, um das wir in den Hafenstädten der Welt beneidet werden. Die Bürgerschaft würde damit ihrem eigenen Beschluss wiedersprechen. Der Schwimmkran läuft Gefahr, dass sein Auflieger zusammen fällt. Eine Reparatur ist vom Amt Städtische Museen und vom Amt für Kultur und Denkmalpflege gefordert und von einem Sachverständigen entsprechend untersetzt."

Bei dem Schwimmkran „Langer Heinrich" handelt es sich um ein technikhistorisches Denkmal, aufgeführt in der Denkmalliste der Hansestadt Rostock, Baujahr 1905, weltweit der einzig erhaltene Schwimmkran aus dieser Zeit. Mit dem Gesamtmuseumskonzept, welches die Bürgerschaft am 29. Juni 2011 beschlossen hat, wurde seitens der Verwaltung mit dem Konzept die künftige Entwicklung des Schiffbau- und Schifffahrtmuseums erläutert. Die Hansestadt Rostock als Eigentümerin des Objektes trägt die Verantwortung für die Erhaltung des Kulturdenkmals. Das Amt Städtische Museen handelt nach den Richtlinien der ICOM für Museen, das ihr anvertraute Kulturgut zu sammeln, zu bewahren und zu präsentieren.

Mit Beschlussfassung des Hauptausschusses Nr. 2011/BV/1925 zur ersten Teilsanierung als Gefahrenabwehr beim Schwimmkran hatte die Bürgerschaft zur Realisierung der Maßnahme eine Summe von 350.000 Euro bewilligt. In der Beschlussvorlage wurde darauf hingewiesen, dass auf Grund bestehender Mängel in einem zweiten Teilbauabschnitt der Kranausleger, das Deck und die Windenhäuser saniert werden müssen.

Für diesen zweiten Bauabschnitt liegt ein Kostenvoranschlag in Höhe von 487.689,60 Euro vor. Bei einer erfolgreichen Durchführung dieser Teilsanierungsmaßnahmen ist die Begehbarkeit der Schwimmkrans für die Besucherinnen und Besucher einschließlich der Nutzung der unter Deck befindlichen Räume wieder möglich und aus museumspädagogischen Gründen erstrebenswert. Ohne die Sanierung des Kranauslegers kann der Schwimmkran nicht betreten werden, da die Gefahr besteht, dass korrodierte Metallteile vom Ausleger abstürzen und Menschen zu Schaden kommen könnten.

Der Zustand des Kranauslegers duldet keinen Aufschub der notwendigen Reparatur. Es geht um die Erhaltung eines weltweit einmaligen Zeugnisses der Schiffbaugeschichte. Stehen die für den Schwimmkran im Haushaltsplan 2012 veranschlagten finanziellen Mittel in Höhe von 488.000 Euro im Jahr 2012 nicht mehr zur Verfügung, kann seitens der Verwaltung die Gewährleistung der Verkehrssicherheit nicht mehr garantiert werden.