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Förderungen Denkmalpflege

Wer ein Baudenkmal besitzt, trägt eine besondere Verantwortung dafür, es zu erhalten und zu pflegen. Gemäß § 6 DSchG M-V sind Eigentümer sind im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, Denkmale denkmalgerecht zu erhalten.

Hierbei  können sie  vom Land Mecklenburg-Vorpommern und/ oder der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, nach Maßgabe der jeweiligen Haushalte, durch Zuwendungen unterstützt werden.

Hier finden Sie unser Antragsformular373.7 KB.

Rechtliche Grundlage:

Förderrichtlinie (wird derzeit überarbeitet!)


Weitere Fördermöglichkeiten sind zu erfragen unter:

Landesförderprogramme:

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

Bundesförderprogramme:

Die Bundesrepublik, über die Staatsministerin für Kultur und Medien