Förderungen Denkmalpflege
Wer ein Baudenkmal besitzt, trägt eine besondere Verantwortung dafür, es zu erhalten und zu pflegen. Gemäß § 6 DSchG M-V sind Eigentümer sind im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, Denkmale denkmalgerecht zu erhalten.
Hierbei können sie vom Land Mecklenburg-Vorpommern und/ oder der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, nach Maßgabe der jeweiligen Haushalte, durch Zuwendungen unterstützt werden.
Hier finden Sie unser Antragsformular373.7 KB.
Rechtliche Grundlage:
Förderrichtlinie (wird derzeit überarbeitet!)
Weitere Fördermöglichkeiten sind zu erfragen unter:
Landesförderprogramme:
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
Bundesförderprogramme:
Die Bundesrepublik, über die Staatsministerin für Kultur und Medien