Abfallgebühren
Die Abfallgebühren für Haushaltungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock setzen sich aus Behältergebühr und Abfallverwertungsgebühr zusammen.
Die Behältergebühr ist die Gegenleistung für das Einsammeln, den Transport und die gemeinwohlverträgliche Behandlung, einschließlich der Beseitigung des Hausmülls.
Die Abfallverwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung aller Abfallarten aus Haushaltungen, die von der Stadt einer Wiederverwertung zugeführt werden. Sie wird nach der Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen berechnet.
Die Abfallverwertungsgebühr enthält Leistungen für die Verwertung von Sperrmüll, Bioabfällen, Garten-und Parkabfällen (einschließlich Tannenbaumentsorgung), Kühlgeräten, Elektro- und Elektronikschrott, Haushaltsschrott, Problemabfällen, Altpapier sowie für das Betreiben der Recyclinghöfe.
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen der öffentlichen Abfallentsorgung sind Gebühren nach der Abfallgebührensatzung zu zahlen.
Gebührenstelle
Gebührenstelle für Abfallgebühren des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz
Petridamm 26
18146 Rostock
E-Mail: gebuehrenstelle@stadtentsorgung-rostock.de
Sprechzeiten: dienstags: 9.00 bis 12.00 und 13.30 bis 17.30 Uhr
donnerstags: 9.00 bis 12.00 und 13.30 bis 16.00 Uhr
Fax: 0381 4593-205
Ansprechpartnerinnen:
Frau Schmidt Tel. 0381 4593-200
Frau Wegner Tel. 0381 4593-201
Frau Müller Tel. 0381 4593-202
Frau Millert Tel. 0381 4593-203
Allgemeines: Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kommt ihrer Verpflichtung zum Schutz personenbezogener Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen umfassend nach. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Amt für Umwelt- und Klimaschutz und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung erhalten Sie vom jeweiligen fachlichen Ansprechpartner oder entnehmen diese bitte dem allgemeinen Informationsschreiben des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz.