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Straßenreinigung

Radwegewart im Einsatz
Radwegewart im Einsatz

Fahrbahnen

Der Straßenreinigungssatzung ist ein Straßenverzeichnis zugeordnet, in dem die öffentlichen Straßen und Straßenteile aufgeführt sind, die ganz oder teilweise durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gereinigt werden. Öffentlich bedeutet, dass diese Straßen (Wege, Plätze) dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. In den Straßen, die nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind, ist die Reinigungspflicht komplett auf die Anlieger übertragen. In Rostock gibt es sieben Reinigungsklassen. Diese unterscheiden sich nach Art und Umfang der Reinigung, sowie nach den Zuständigkeiten von Stadt und Anliegern.

Geh- und Radwege

Grundsätzlich ist die Reinigung der Gehwege auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Ausnahmen sind die Regelungen der Reinigungsklassen 1 – 3. Die Reinigungspflicht betrifft den am Grundstück entlang führenden Gehweg. In den Straßen, die nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind, geht die Reinigungspflicht darüber hinaus und betrifft auch die halbe Breite der Fahrbahn.Der Kehricht ist nach der Säuberung in der Restmülltonne zu entsorgen und nicht auf die Straße bzw. in Grünanlagen zu fegen. Der Einsatz von Herbiziden oder anderen chemischen Mitteln zur Wildkrautbeseitigung auf öffentlichen Flächen ist nicht gestattet.

Radwegewart

Im Auftrag des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz ist seit der Saison 2011 ein Mitarbeiter der Stadtentsorgung Rostock GmbH als Radwegewart auf den Rostocker Fahrradwegen unterwegs. Seine Aufgabe besteht in der Kontrolle des Radwegenetzes auf Verschmutzungen, Wildwuchs, Schäden am Belag und an der Beschilderung. Er ist mit einem Elektrofahrrad mit Anhänger, Besen und Schaufel ausgerüstet, um kleinere Verunreinigungen (Scherben, Split) selbst zügig zu beseitigen. Die Informationen zur Beseitigung größerer Verschmutzungen werden an die Stadtentsorgung Rostock GmbH weitergeleitet und von den Mitarbeitern abgearbeitet.Während der Touren werden auch die im Internetportal Klarschiff HRO angezeigten Verschmutzungen und Schäden kontrolliert, im Fahrtenbuch dokumentiert und wenn möglich gleich beseitigt. Für Radtouristen steht mit dem Rostocker Radwegewart außerdem ein mobiler Ansprechpartner zur Verfügung. Ausgerüstet mit Stadtplänen kann er auch Wegauskünfte geben und Hilfesuchende zur nächsten Reparaturwerkstatt lotsen. Ab der Saison 2017 ist der Radwegewart von Januar bis Dezember ganzjährig unterwegs.

Handreiniger

In der Innenstadt, Kröpeliner-Tor-Vorstadt/Stadthafen, Warnemünde, Reutershagen und in den Stadtteilen im Nordosten und Nordwesten sind in der Saison 6 Handreiniger im Einsatz. Durch die mobilen Mitarbeiter der SR GmbH wird unter anderem die Papierkorbentleerung unterstützt. Es kann auf auftretende Verunreinigungen schnell reagiert und der Unrat sofort beseitigt werden. Die Einsatzkräfte sind jeweils in der Saison von April bis Oktober ganztägig von Montag bis Sonntag unterwegs, um den Reinigungszustand zu verbessern.

Abfallsauger

Der Einsatz von zwei Teams mit einem Abfallsauger dient zur Unterstützung der manuellen Straßenreinigung. Ziel ist es, vorrangig schwer erreichbare Bordsteinbereiche zu erreichen, Hundekot zu entfernen und ähnliche Verunreinigungen zu beseitigen. Abfallsauger werden in Stadtmitte, Warnemünde, KTV, Hansaviertel und in der Steintor-Vorstadt eingesetzt

Team Fugengrün

Im Auftrag des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz kommen jährlich in der Saison zwei Reinigungsteams der Stadtentsorgung Rostock zum Einsatz. Diese beschäftigen sich ausschließlich mit der Beseitigung von Wildwuchs auf öffentlichen Verkehrsflächen. Der Einsatz erfolgt aufgrund einer von den zuständigen Ämtern abgestimmten Prioritätenliste. Weiterhin werden die über das Internetportal klarschiff-hro.de eingehenden Meldungen bei der Einsatzplanung der Teams berücksichtigt. Die Beseitigung des Wildwuchses erfolgt ausschließlich mechanisch, sowohl manuell als auch mit entsprechenden Maschinen. Chemische und thermische Verfahren zur Wildwuchsbeseitigung sind nicht vorgesehen. Die Teams werden nur auf Flächen eingesetzt, auf denen die Hanse- und Universitätsstadt Rostock selbst reinigungspflichtig ist. Die Reinigungspflichten von Eigentümern anliegender Grundstücke bleiben davon unberührt.