Umweltqualitätsziele
2005 hat die Bürgerschaft das Umweltqualitätszielkonzept der Hansestadt Rostock als wichtigen Beitrag der Leitlinien zur nachhaltigen Stadtentwicklung beschlossen und gleichzeitig eine regelmäßige Berichterstattung über die Zielerreichung festgelegt. Die Umweltqualitätsziele definieren u. a. unbestimmte Rechtsbegriffe der Umweltgesetzgebung, bündeln umwelt- und naturschutzfachliche Entwicklungsziele und dienen als Abwägungsgrundlage in der Bauleitplanung sowie als Bewertungsmaßstab für UVP-Verfahren. Zur Beurteilung der tatsächlichen Umweltsituation wurden messbare Umweltstandards definiert. Sie markieren auf einer Wertskala einen Punkt, der nicht überschritten werden soll. Die Umweltstandards wurden für folgende Handlungsfelder festgelegt: Bodenschutz, Lärm, Stadtklima, Luft, Klima/Energie, Elektromagnetische Felder, Gewässer-, Grundwasser- und Hochwasserschutz, Kreislaufwirtschaft, Kommunaler Wald sowie Biotop- und Artenschutz.
Mit den regelmäßigen Berichten über die Entwicklung der Umweltsituation anhand weniger, aber aussagekräftiger Standards bzw. Indikatoren soll nicht nur der Umweltschutz stärker ins Bewusstsein gerückt, sondern auch die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei Planungen und Entscheidungen dokumentiert werden.