Bodenuntersuchungen
Die nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und der Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource ist ein wichtiger Grundsatz der Regelungen im Bodenschutzrecht.
Im Rahmen der Bodenvorsorge in der Hansestadt Rostock werden Bodenuntersuchungen durchgeführt. Schwerpunkte bilden hierbei Kinderspielplätze und Kleingartenanlagen. Diese Nutzungsformen sind als besonders sensibel zu betrachten. Hier erfolgt eine direkte Aufnahme von Boden, speziell auf Kinderspielplätzen, oder eine mittelbare Aufnahme von Schadstoffen über die Pflanze durch den Gemüseanbau in den Gärten.
Bei den Untersuchungen werden die Lage sowie die Bodenhorizonte aufgenommen und dokumentiert. Hierbei werden die Bodenart durch Fingerprobe festgestellt, die Farbe der einzelnen Horizonte dokumentiert, der Humus- und Kalkgehalt abgeschätzt sowie der Anteil gröberer Bestandteile (Skelett) und von Verunreinigungen festgehalten. Aus den einzelnen Horizonten werden Bodenproben als Stechzylinderproben zur Bestimmung physikalischer Größen oder als Beutelproben für die Bestimmung chemischer Parameter entnommen.
Im Anschluss an diese Felduntersuchungen erfolgt die Untersuchung der Bodenproben im Labor. Die Ergebnisse werden dann ausgewertet und mit Prüf- und Vorsorgewerten aus den bodenschutzrechtlichen Regelungen verglichen sowie mit den im Umfeld bekannten Böden in Beziehung gesetzt.
In einem gemeinsamen Projekt mit dem Land werden in Rostock und anderen urbanen Räumen Stadtböden auf ihre Gehalte an ausgewählten Schadstoffen untersucht. Ziel dieser Untersuchungen ist es, besonders in Aufschüttungsbereichen repräsentative Hintergrundwerte für Chloride, Sulfate, Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe zu ermitteln, aus denen sich ein prognostizierbares Schadstoffniveau ableiten lässt.