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Erfassung Bodenbelastungen

Das Amt für Umweltschutz erfasst Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, altlastverdächtige Flächen und Altlasten auf der Grundlage des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG M/V). Es handelt sich hierbei um Flächen, die Bodenbelastungen aufweisen bzw. bei denen der Verdacht besteht, dass Bodenbelastungen vorliegen.

Die Flächen werden in einem geografischen Informationssystem (GIS) erfasst, was die Grundlage für die weitere Datenverarbeitung darstellt.