Home
Navigation

Bewirtschaftung der Sanitäranlagen

WC Luisenstraße, Warnemünde
WC Luisenstraße, Warnemünde | Foto: Amt für Umweltschutz

Aktuell werden durch das Amt für Umweltschutz 22 öffentliche Toilettenanlagen bewirtschaftet. In der Regel werden Dienstleistungsunternehmen mit der Reinigung und Instandhaltung der Anlagen beauftragt. Lokale Schwerpunkte sind die Rostocker Innenstadt und das Seebad Warnemünde.

Für die Benutzung der öffentlichen Sanitäranlagen ist auf der Grundlage des Beschlusses der Rostocker Bürgerschaft vom 9. April 2008 ein Benutzungsentgelt zu entrichten. Das Entgelt wird in Abhängigkeit von der Ausstattung erhoben:

  • Entgeltfreiheit für die Trockentoiletten
  • 30 Cent für die Spültoiletten und Urinale mit Münzautomaten
  • 50 Cent für die manuell bewirtschafteten Anlagen
  • 60 Cent für die vollautomatischen Anlagen der Wall GmbH

Ziele der Bewirtschaftung der öffentlichen Sanitäranlagen durch das Amt für Umweltschutz sind:

  • die Verbesserung der technischen und hygienischen Qualitätsstandards einschließlich der Erweiterung der Barrierefreiheit,
  • die Erhöhung der Kundenfreundlichkeit und somit der Nutzerzahlen
  • die Erhöhung der Kostendeckungsgrade und damit der Wirtschaftlichkeit der Anlagen,
  • die Optimierung der Ressourcenverbräuche mithilfe des Umweltmanagements.

Barrierefreiheit

Mehr als 60% der Toilettenanlagen des Amtes für Umweltschutz verfügen bereits über eine barrierefreie WC- oder TC-Kabine. Die barrierefreien Anlagen sind mittels "Euro-WC-Schlüssels" des CBF Darmstadt e.V. zugänglich.

Diesen europaweit verwendbaren Schlüssel erhalten Sie direkt beim

CBF Darmstadt e.V.
Pallaswiesenstraße 123a
64293 Darmstadt
Tel.: 06151-81 22 15, Fax: 06151-81 22 81
Mail:  bestellung@cbf-darmstadt.de

Der Schlüssel soll ausschließlich an Menschen ausgehändigt werden, die auf die behindertengerechten Toiletten angewiesen sind (z.B. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen aG, B, H oder BL). Die genauen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Informationen des CBF.

Störungen und Schäden

Für den Fall von Störungen an den Münzautomaten und Schäden befindet sich an jeder Anlage ein Hinweisschild mit der Adresse und der Rufnummer des verantwortlichen Dienstleistungsunternehmens, die über ihren Bereitschaftsdienst jederzeit erreichbar sind.

Auskünfte werden auch von der zuständigen Sachbearbeiterin im Amt für Umweltschutz erteilt.