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Untere Wasserbehörde der Stadt - UWB

Bewohner des Landkreises wenden sich bitte an das Umweltamt des Landkreises in Güstrow. Vielen Dank!

Aufgabe der Unteren Wasserbehörde ist es, im Bereich der städtischen Gewässer, einschließlich des Grundwassers, für die Benutzung, den Schutz und die Unterhaltung der Gewässer im Einzelfall die notwendigen Anordnungen zu treffen.

Die Tätigkeit der Abteilung Wasser und Boden liegt schwerpunktmäßig beim Gewässerschutz, und hier besonders in den Trinkwasserschutzzonen an der Warnow. Häufig wird verkannt, dass von Verunreinigungen der Böden mit Schadstoffen eine erhebliche Gefahr für das Trinkwasser ausgeht. Vielfach gelangen Schadstoffe durch Versickerung und Auswaschung ins Grundwasser oder in die Oberflächengewässer.

Wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen für Gewässerbenutzungen

Eine Benutzung von Gewässern bedarf der behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung nach Wasserhaushaltsgesetz [WHG] und Landeswassergesetz M-V [LWaG]

Benutzungen sind u.a.

  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
  • Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
  • Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer
  • Einleiten von Stoffen in das Grundwasser
  • Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten von Grundwasser oder Eingriffe in das Grundwasser (Erdwärmesonden, Ableitungen)