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Na­vi­ga­ti­on

Wohn­be­rech­ti­gungs­schein

Der Wohn­be­rech­ti­gungs­schein (WBS) be­rech­tigt zur An­mie­tung ei­ner ge­för­der­ten Woh­nung. Die­se Woh­nun­gen wer­den ver­güns­tigt und miet­preis­ge­bun­den an­ge­bo­ten und sind da­her Haus­hal­ten vor­be­hal­ten, die ein be­stimm­tes Ein­kom­men nicht über­schrei­ten.

Ein Wohn­be­rech­ti­gungs­schein wird ent­we­der für ge­för­der­te Woh­nun­gen nach der Richt­li­nie "Woh­nungs­bau So­zi­al", nach der Mo­der­ni­sie­rungs­richt­li­nie oder für Woh­nun­gen aus frü­he­ren För­der­pro­gram­men er­teilt. Nach der Richt­li­nie "Woh­nungs­bau So­zi­al" oder nach der Mo­der­ni­sie­rungs­richt­li­nie ge­för­der­te Woh­nun­gen wer­den von den Ver­mie­tern selbst oh­ne Be­tei­li­gung der Stadt be­legt, d.h. der WBS-In­ha­ber kon­tak­tiert selb­stän­dig den Ver­mie­ter.
Die Be­le­gung der Woh­nun­gen aus an­de­ren För­der­pro­gram­men läuft über das Bau­amt, d.h. der WBS-In­ha­ber kon­tak­tiert nicht selbst­stän­dig die Ver­mie­ter, son­dern lässt sich beim Bau­amt auf ei­ne In­ter­es­sen­ten­lis­te set­zen.

Der Wohn­be­rech­ti­gungs­schein wird beim Bau­amt, Sach­ge­biet Woh­nungs­we­sen und Wohn­raum­för­de­rung, mit Sitz im Haus des Bau­ens und der Um­welt, Hol­bein­platz 14, 18069 be­an­tragt. An­trä­ge sind mit den voll­stän­di­gen Un­ter­la­gen per Post oder als PDF-Do­ku­ment
per Mail ein­zu­rei­chen.


Wie­viel darf man ver­die­nen um ei­nen Wohn­be­rech­ti­gungs­schein zu be­kom­men?
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Leis­tungs­be­schrei­bun­gen aus den In­for­ma­ti­ons­diens­ten Meck­len­burg-Vor­pom­mern