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Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zur Anmietung einer geförderten Wohnung. Diese Wohnungen werden vergünstigt und mietpreisgebunden angeboten und sind daher Haushalten vorbehalten, die ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten.

Ein Wohnberechtigungsschein wird entweder für geförderte Wohnungen nach der Richtlinie "Wohnungsbau Sozial", nach der Modernisierungsrichtlinie oder für Wohnungen aus früheren Förderprogrammen erteilt. Nach der Richtlinie "Wohnungsbau Sozial" oder nach der Modernisierungsrichtlinie geförderte Wohnungen werden von den Vermietern selbst ohne Beteiligung der Stadt belegt, d.h. der WBS-Inhaber kontaktiert selbständig den Vermieter.
Die Belegung der Wohnungen aus anderen Förderprogrammen läuft über das Bauamt, d.h. der WBS-Inhaber kontaktiert nicht selbstständig die Vermieter, sondern lässt sich beim Bauamt auf eine Interessentenliste setzen.

Der Wohnberechtigungsschein wird beim Bauamt, Sachgebiet Wohnungswesen und Wohnraumförderung, mit Sitz im Haus des Bauens und der Umwelt, Holbeinplatz 14, 18069 beantragt. Anträge sind mit den vollständigen Unterlagen per Post oder als PDF-Dokument
per Mail einzureichen.


Wieviel darf man verdienen um einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen?
Bin ich WBS berechtigt?
Wie bekomme ich einen WBS?

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