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Informationen zum Jugendschutz

Im Kontext des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) werden durch Information, Sensibilisierung und Beratung Jugendgefährdungen in der Öffentlichkeit vorgebeugt bzw. entgegengewirkt. Kinder und Jugendliche lernen sich selbstständig, kritisch und eigenverantwortlich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes dienen ebenso dazu, Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser zu befähigen, Kinder und Jugendliche vor akuten oder potentiellen Gefahren zu schützen. Hierzu erhalten Sie als Eltern Unterstützung und Beratung zu folgenden Themen:

  • Information und Aufklärung zu den gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, Jugendmedienschutzes (Jugendschutzaushang, Muttizettel),
  • Sensibilisierung und Beratung zu akuten und potentiellen Jugendgefährdungen,
  • Information und Vernetzung zu spezifischen Angeboten des Jugendschutzes vor Ort, auf Landesebene und im Online-Bereich,
  • Entwicklung von Präventionsangeboten für Eltern rund um Themen wie z.B. Konsum von Alkohol, Rauchen in der Öffentlichkeit, Medienkompetenz, Gewaltprävention, Demokratieförderung).

Im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen für die gestaltende Mitwirkung bei Film,- Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen sowie Theatervorstellungen werden Informationen und Beratungen angeboten sowie die Prüfung der Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt.