Schlichten statt Richten – Schiedspersonen für Schiedsstellen in Rostock
Runder Tisch statt Klage ist das Ziel dieser Gremien. Streitigkeiten beispielsweise über die eingeworfene Fensterscheibe oder die zu hohe Hecke des Nachbarn sowie weitere Ansprüche aus dem Nachbarrecht können einfach geschlichtet werden. Aber auch bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen kann durch Einschaltung der Schiedsstelle der Gang zum Gericht vermieden werden.
Seit mehr als 25 Jahren gibt es in Rostock Schiedsstellen, in denen Bürgerinnen und Bürger der Hanse- und Universitätsstadt ehrenamtlich tätig sind. Grundlage dieser Tätigkeit bildet das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, vom 13. September 1990, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 598).
Die Schiedsstellen sind jeweils mit einer vorsitzenden und stellvertretenden Schiedsperson besetzt. Sie werden durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf fünf Jahre gewählt. Die laufende Amtsperiode umfasst den Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis 31. Januar 2026.
Aufgabe der Schiedsstellen ist es, zwischen streitenden Bürgerinnen und Bürgern untereinander bzw. Bürgerinnen und Bürgern sowie Firmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen zu schlichten bzw. einen Vergleich herbeizuführen und somit den Rechtsfrieden zwischen den Beteiligten wiederherzustellen.
Auf den Internetseiten des BDS www.schiedsamt.de bzw. www.bds-rostock.de finden sich umfassende Informationen und Hinweise zur ehrenamtlichen Tätigkeit der Schiedspersonen, die gesetzlichen Vorschriften sowie die Erreichbarkeit der Schiedspersonen.
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) ist die anerkannte Interessenorganisation der Schiedsleute. Er unterstützt die Schiedsleute in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und organisiert Weiterbildungen. Des Weiteren arbeitet der BDS mit den Kommunalverwaltungen und Justizbehörden zusammen.
Die Ortsämter können ebenfalls den Kontakt zu den Schiedspersonen vermitteln. Zuständig ist in der Regel die Schiedsstelle, in dem der Antragsgegner wohnt.
Vor der Verhandlung:
Sie (Antragsteller) beantragen ein Schlichtungsverfahren entweder schriftlich oder geben den Antrag mündlich bei Ihrer Schiedsperson zu Protokoll. Der Antrag muss enthalten: Vorname, Name, Anschrift der Gegenpartei (Antragsgegner) sowie den genauen Sachverhalt.
Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt eine konkrete Kostenabrechnung.
Während der Schlichtung:
Nach einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen kann das Verfahren durchgeführt werden. Hierfür werden Räume von der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt, oftmals in den Ortsämtern. Jede Partei kann einen Beistand, z.B. einen Rechtsanwalt oder eine Person ihres Vertrauens mitbringen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Schiedsperson ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie leitet das Verfahren als neutraler Moderator bzw. Mediator. Beide Streitparteien erhalten Gelegenheit, ihre Sicht ausführlich darzulegen. Das Ziel sind gemeinsame Lösungsvorschläge.
Nach der Einigung:
Im Idealfall einigen sich beide Streitparteien auf einen Vergleich. Darüber wird ein Protokoll angefertigt, das von allen Beteiligten zu unterschreiben ist. Der Vergleich ist sofort verbindlich. Wird gegen die Einhaltung verstoßen, kann die Vereinbarung gerichtlich vollstreckt werden.
Bei einigen nachbarrechtlichen und auch strafrechtlichen Streitigkeiten ist der erste Schlichtungsversuch vor einer Schiedsstelle zwingend erforderlich. Sollte ein Versuch scheitern, wird in Zivilsachen eine Erfolglosigkeitsbescheinigung bzw. eine Sühnebescheinigung in Strafsachen zur Vorlage beim Amtsgericht ausgestellt.
- Eine schnelle Bearbeitung der Angelegenheit auch außerhalb der Sprechzeit spart Zeit und schont die Nerven.
- Kostenersparnis gegenüber teuren Gerichtsverfahren!
- Mit großer Wahrscheinlichkeit wird eine Vereinbarung getroffen, die Ruhe auf Dauer nach sich zieht, weil es keinen Gewinner oder Verlierer gibt.
Interessierte Bürger der Hansestadt Rostock, die das 25.Lebenjahr vollendet haben und sich nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt eignen können sich bei der Mitarbeiterin des Rechtsamtes Frau Katja Lückert (Tel. 0381/381-1167, E-Mail: katja.lueckert@rostock.de) bewerben.
Der nächste Verpflichtungszeitraum beginnt im Februar 2026.