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Gewerblicher Güterkraftverkehr

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhängern ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen bzw. 3,5 Tonnen überschreiten. Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Nicht erlaubnispflichtig ist der sog. Werkverkehr, d. h. der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen.

Für Transporte über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die nur deutschlandweit im Einsatz sind, benötigen Sie einen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz. Für grenzüberschreitende Beförderungen ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)* und der Schweiz benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 und gegebenenfalls eine Fahrerbescheinigung für Staatsangehörige eines Drittstaates.

Die Gemeinschaftslizenz können Sie auch für Transporte innerhalb Deutschlands und der EWR-Staaten ("Kabotageverkehre") einsetzen.

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes benötigen Sie neben der nationalen Erlaubnis für den deutschen Streckenanteil (Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Gemeinschaftslizenz) für Streckenanteile in den Drittstaaten bilaterale Genehmigungen oder sogenannte CEMT-Genehmigungen.

Wenn Sie im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs in oder durch die Schweiz fahren, benötigen Sie eine gültige Gemeinschaftslizenz.

Die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und die Gemeinschaftslizenz für internationale Beförderungen sind jeweils bis zu 10 Jahren gültig. Sie können nach Ablauf der festgelegten Frist erneut beantragt werden.

Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung)
  • Führungszeugnis vom Antragsteller bzw. gesetzlichem Vertreter, Verkehrsleiter (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
  • Gewerbezentralregisterauszug vom Antragsteller bzw. gesetzlichem Vertreter, Verkehrsleiter (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzverwaltungsamtes (St.-Georg-Straße 109 Haus 1, Zimmer 216; bei Gesellschaften für alle Geschäftsführer und für die juristische Person)
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
  • ggf. Bescheinigung der Krankenkasse über die Entrichtung der SV-Beiträge für Angestellte
  • Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)
  • ggf. Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Verkehrsleiter)
  • Gewerbezentralregisterauszug für die Gesellschaft (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Gewerbebehörde)
  • Handelsregisterauszug
  • Kopie des Gesellschaftervertrages/Gesellschafterliste
  • Fahrzeugliste

Die persönliche Vorsprache ist empfehlenswert.

Gebühren:

  • 500,00 EUR für die Erteilung der Lizenz/Erlaubnis
  • 100,00 EUR für jede beglaubigte Kopie bzw. weitere Ausfertigung

Fristen:

Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 3 Wochen, da weitere Ämter in die Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen.

Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis/ Zusätzliche beglaubigte Kopie der EG-Lizenz

Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Personalausweis
  • Ggf. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalbescheinigung)
  • Fahrzeugliste

Die persönliche Vorsprache ist empfehlenswert.

Gebühren:

  • 100,00 EUR je weiterer beglaubigter Kopie/ Ausfertigung