Oldtimerkennzeichen HRO 07 .... ( nach § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung )
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- SEPA-Mandat (Zahlung von Kraftfahrzeugsteuer)
- Führungszeugnis (Beantragung bei den Ortsämtern)
- einen schriftlichen Antrag mit kurzer Darstellung über die vorgesehene Nutzung der roten Kennzeichen
- Eigentumsnachweis (original)
- vorhandene Fahrzeugpapiere
- elektronische Versicherungsbestätigungs-Nr. (7-stellig) für rote Kennzeichen
- Gutachten nach § 23 StVZO Neu geregelt ab 01.03.2007
Ein Oldtimerkennzeichen kann erst 30 Jahre nach dem Tag der 1. Zulassung des Fahrzeuges beantragt werden.
Gebühr: 77,90 EUR