Home
Navigation

Verlust / Diebstahl des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II

Wird ein Ersatzbrief / ZB Teil II beantragt, muss der Halter in der Zulassungsbehörde eine Versicherung an Eides-Statt abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides statt vorlegen. Der Ersatzbrief /ZB Teil II wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 14 Tage) beim Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt und ausgehändigt. Wird das Fahrzeug in einen anderen Zulassungsbezirk veräußert, erstellen wir ein Datenblatt mit den technischen Daten des Fahrzeuges, auf dessen Grundlage dann die Briefausstellung in der jeweiligen Zulassungsbehörde nach Ablauf der Aufbietungsfrist erfolgen kann.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Pass i. V. mit Meldebescheinigung
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Schenkung etc.)
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung
  • Versicherung an Eides statt oder Diebstahlsmeldung der Polizei

Gebühr: 15,50 EUR bis 60,20 EUR