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Meldedatenübermittlung und Widerspruchsrecht

Das Melderegister bildet die Grundlage für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, zu Alters- und Ehejubiläen, an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen, gegen die Internetauskunft und an Adressbuchverlage. Jeder Bürger hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.

Unterlagen:

  • Formloser schriftlicher Antrag oder Ausfüllen des Formulars
  • Ausfüllen des Beiblattes bei der Anmeldung

Gebühren:

Es fallen keinen Gebühren an.

Fristen:

Der Widerspruch kann jederzeit eingelegt werden und gilt bis auf Widerruf.

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern