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Elektro- und Elektronik-Altgeräte: zur Entsorgung abgeben

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Große und schwere Altgeräte, wie Kühlschränke oder Waschmaschienen aus Haushaltungen, werden nach vorheriger Anmeldung abgeholt.

Kleinere Altgeräte, wie Kaffeemaschinen, Toaster, etc.., können auf den Recyclinghöfen der Stadt kostenlos abgegeben werden.

  • keine
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Rostocker Einwohner können die Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten so oft wie nötig in Anspruch nehmen, die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Terminvereinbarung erfolgt über den Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH:

Mo, Mi, Do: 8.00 bis 16.00 Uhr

Di: 8.00 bis 17:30 Uhr

Fr: 8.00 bis 15.00 Uhr

 - Tel. 4593-100 oder

 - E-Mail: kd_auftrag@stadtentsorgung-rostock.de

 Oder folgen Sie einfach dem Link zum Online-Dienst (siehe rechts oben) und füllen das Antragsformular im Internet aus.

Die Terminvereinbarung soll möglichst 14 Tage vor der gewünschten Abholung erfolgen. Stellen Sie die Gegenstände erst am Vorabend des Entsorgungstages öffentlich bereit. Wählen sie den Stellplatz so aus, dass er vom öffentlichen Verkehrsraum aus leicht erreicht werden kann. Ohne Anmeldung werden Elektro- bzw. Elektronikschrott bei der Abfuhr lt. Tourenplan nicht mitgenommen.

Alle elektrischen Altgeräte können auch auf den Recyclinghöfen ohne zusätzliche Kosten abgegeben werden.

Wer Elektro- und Elektronikschrott illegal ablegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Hinweise und Anzeigen können über das Klarschiff-Portal www.klarschiff-hro.de oder das Umwelt-Telefon jederzeit unter der Rufnummer 381-7303 mitgeteilt werden.

In Rostock nehmen alle Recyclinghöfe auch alte LED-und Energiesparlampen zurück.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz: https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/amt_fuer_umweltschutz/250804

Stadtentsorgung Rostock https://www.stadtentsorgung-rostock.de/

  • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.