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Lebenslage 3. Finanzielle und sonstige Hilfen


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Folgende Leistungen wurden zum Thema 3. Finanzielle und sonstige Hilfen gefunden:


  • Familienhebammen

    Die kostenfreie Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden.

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  • Finanzielle Hilfe bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) beantragen

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind.

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  • Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Gesundheitsberatung anlässlich von Erstkontakten bei Familien mit Säuglingen

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.

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  • Kindergeld Bewilligung

    Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.

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  • Kinderzuschlag Zahlung

    Wenn Sie als Eltern genug Einkommen für sich selbst haben, aber nicht genug, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen, können Sie den Kinderzuschlag beantragen.

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  • Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung: Verwendungsnachweise einreichen

    Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung bereits durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.

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  • Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragen

    Das Land bezuschusst zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Kinderwunschbehandlungen.

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