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Lebenslage Kindesunterhalt


Folgende Leistungen wurden zum Thema Kindesunterhalt gefunden:


  • Kindesunterhalt: Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung in Anspruch nehmen

    Wenn Sie alleinsorgender Elternteil sind, können Sie sich beim Jugendamt beraten lassen und Hilfen zur Geltendmachung von Kindesunterhalt erhalten.

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  • Kindesunterhalt: Unterhaltsansprüche aus dem Ausland

    Für die Unterhaltsberechtigten ist es oft schwierig, einen Anspruch durchzusetzen, wenn die Unterhaltsverpflichteten in einem anderen Staat wohnhaft sind.

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  • Kindesunterhalt: Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen lassen

    Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft sowie dem Amtsgericht Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht prüfen und evtl. beurkunden lassen.

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  • Kindesunterhalt: Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten

    Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft sowie dem Amtsgericht Unterstützung erfahren.

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  • Kindesunterhalt: Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen

    Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung und dem Amtsgericht Unterstützung erfahren.

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  • Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch für ein nichtehelich geborenen Kindes geltend machen

    Sie als nichtverheiratete Mutter können von dem Kindesvater Unterhalt aus dem Anlass der Geburt des gemeinsamen Kindes geltend machen.

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  • Kindesunterhalt: Unterhaltsverpflichtung beurkunden lassen

    Wollen Sie sich verpflichten, Ihrem Kind regelmäßig Unterhalt zu zahlen? Oder wollen Sie die Unterhaltspflicht des anderen Elternteils beurkunden lassen? Hier erfahren Sie, wie das dokumentiert werden kann.

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  • Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren beantragen

    Für ein minderjähriges Kind getrenntlebender Eltern, kann von dem unterhaltspflichtigen Teil ein angemessener Unterhalt verlangt werden.

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  • Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden: Änderungen mitteilen

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

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  • Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden: Anspruch jährlich überprüfen

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

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  • Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

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