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Lebenslage 4. Friedhofs-/Grabwahl


Folgende Leistungen wurden zum Thema 4. Friedhofs-/Grabwahl gefunden:


  • Bestattungsplatz Genehmigung

    Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes sind den zuständigen Friedhofsträgern vorbehalten.

    Zur Dienstleistung

  • Feuerbestattung

    Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Danach erfolgt die Beisetzung der Asche.

    Zur Dienstleistung

  • Grabmale: Genehmigung beantragen

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

    Zur Dienstleistung

  • Übertragung eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte

    Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.

    Zur Dienstleistung

  • Vergabe eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte

    Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.

    Zur Dienstleistung