Lebenslage 3.3. Erbschein
Folgende Leistungen wurden zum Thema 3.3. Erbschein gefunden:
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Alleinerbschein beantragen
Wenn Sie nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbin oder Alleinerbe sind, können Sie zum Nachweis Ihrer Erbenstellung einen Alleinerbschein beim Nachlassgericht beantragen.
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Alleinerbschein einziehen
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenene erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe ist, kann der Erbschein wieder eingezogen werden.
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Erbschein: gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Dieser kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden.
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Erbschein: gemeinschaftlichen Erbschein aufgrund eines Testaments beantragen
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder testamentarische Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.
Zur Dienstleistung -
Erbschein: gemeinschaftlichen Erbschein beantragen
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.
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Erbschein: gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen.
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