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Lebenslage 03. Kindertagespflege


Folgende Leistungen wurden zum Thema 03. Kindertagespflege gefunden:


  • Elternbeitragsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern

    Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland - und auch das erste Bundesland, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet.

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  • Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

    Der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) oder einer Tagespflegestelle kann vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist.

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  • Hortbetreuung

    Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung montags bis freitags im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich, die Teilzeitförderung bis zu drei Stunden täglich. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.

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  • Kind bei Kindertagespflege anmelden

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Tagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem Jugendamt oder Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) statt.

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