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Lebenslage Ingenieure


Folgende Leistungen wurden zum Thema Ingenieure gefunden:


  • Eintragung in die Liste der Brandschutzplaner der Ingenieurkammer M-V beantragen

    Wer in die Liste der Brandschutzplaner, die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführt wird, eingetragen ist, ist berechtigt Brandschutznachweise gemäß § 66 Absatz 2 Satz 3 LBauO M-V zu erstellen.

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  • Erstmaliges Tätigwerden als auswärtiger Bauvorlageberechtigte/r in M-V anzeigen (Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer M-V)

    Sie müssen das erstmalige Tätigwerden als Bauvorlageberechtigter vorher der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern anzeigen. Auf Antrag erfolgt eine Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen bauvorlageberechtigten Ingenieure.

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  • Erstmaliges Tätigwerden als auswärtiger Brandschutzplaner in M-V anzeigen (Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Brandschutzplaner der Ingenieurkammer M-V)

    Sie müssen als auswärtiger Brandschutzplaner in M-V die erstmalige Erstellung von Brandschutznachweisen nach der LBauO M-V vorher der Ingenieurkammer M-V anzeigen. Auf Antrag erfolgt eine Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Brandschutzplaner.

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  • Erstmaliges Tätigwerden als auswärtiger Ingenieur in M-V anzeigen (Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister der Ingenieurkammer M-V) und Verlängerung

    Sie müssen das erstmalige Erbringen einer Dienstleistung als Ingenieur/in in M-V bei der Ingenieurkammer M-V vorher anzeigen. Auf Antrag wird das Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" erteilt, es erfolgt eine Eintragung in das "Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister".

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  • Erstmaliges Tätigwerden als auswärtiger Tragwerksplaner in M-V anzeigen (Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Tragwerksplaner der Ingenieurkammer M-V)

    Sie müssen als auswärtiger Tragwerksplaner in M-V die erstmalige Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach der LBauO M-V vorher der Ingenieurkammer M-V anzeigen. Auf Antrag erfolgt eine Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Tragwerksplaner.

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  • Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer M-V: Eintragung beantragen

    Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin“ darf im Namen oder in der Firma einer Gesellschaft nur geführt werden, wenn die Gesellschaft in ein besonderes Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern (Gesellschaftsverzeichnis) eingetragen ist.

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  • Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer M-V: Eintragung beantragen

    Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden, die nicht verfahrensfrei gestellt sind, müssen die Bauvorlagen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.

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  • Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer M-V: Eintragung beantragen

    Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin“ ist gesetzlich geschützt. Wenn Sie diese führen möchten, müssen Sie in die Liste der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sein.

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  • Listen oder Verzeichnissen der Ingenieurkammer M-V: Löschung der Eintragung beantragen

    Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Ingenieur/in in einem bestimmten Fachgebiet nicht mehr ausüben, müssen Sie die Löschung aus der Liste bei der Ingenieurkammer beantragen.

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  • Mitgliedschaft (freiwillig) in der Ingenieurkammer M-V beantragen

    Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" führen dürfen, aber noch keine zweijährige praktische Ingenieurtätigkeit nachweisen können oder Sie Ingenieur-Studierende/r sind, können Sie die Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten Mitglieder beantragen.

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