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Lebenslage 5. Namensänderung


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Folgende Leistungen wurden zum Thema 5. Namensänderung gefunden:


  • Ausbildungsförderung (BAföG): Adress- oder Namensänderung im Rahmen Rückzahlung mitteilen

    Wenn Sie BAföG erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen an Ihrer Person dem BVA bekannt geben.

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  • Ehrenamtskarte einer Kommune: Änderung melden

    Sie besitzen eine kommunale Ehrenamtskarte, aber Ihre Antragsdaten haben sich geändert. Dann müssen Sie uns dies mitteilen.

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  • Familienname: Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen

    Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern.

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  • Hundehaltung: Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden

    Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen. 

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  • Hundesteuer: Änderung der Daten des Hundehalters melden

    Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.

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  • Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen

    Wenn Sie Ihren Familiennamen nach einer Scheidung ändern lassen, wird Ihr Personalausweis ungültig. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen und in Deutschland gemeldet sind.

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