Lebenslage Bewachungsgewerbe
Folgende Leistungen wurden zum Thema Bewachungsgewerbe gefunden:
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Bewachungsgewerbe: Erlaubnis beantragen
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
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Bewachungsgewerbe: zur Sachkundeprüfung anmelden
Für die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes ist nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 9 Bewachungsverordnung der Nachweis einer von... Zur Dienstleistung
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Bewachungsgewerbe: zur Unterrichtung anmelden
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.
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