Lebenslage Bewachungsgewerbe
Folgende Leistungen wurden zum Thema Bewachungsgewerbe gefunden:
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Bewachungsgewerbe: Erlaubnis beantragen
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
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Bewachungsgewerbe: Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie zum Führen von Waffen und Munition auf Seeschiffen beantragen
Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die Waffenbehörde Hamburg deutschlandweit waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den... Zur Dienstleistung
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Bewachungsgewerbe: zur Sachkundeprüfung anmelden
Für die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes ist nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 9 Bewachungsverordnung der Nachweis einer von... Zur Dienstleistung
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Bewachungsgewerbe: zur Unterrichtung anmelden
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.
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