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Lebenslage Zusätzliche Bedarfe


Folgende Leistungen wurden zum Thema Zusätzliche Bedarfe gefunden:


  • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt bei einmaligen Bedarfen beantragen

    Sie können aus eigenen Kräften und Mitteln einmalige Bedarfe wie zum Beispiel die Erstausstattung einer Wohnung oder für ein Baby nicht decken? Dann können Sie hierfür einmalige Leistungen bei Ihrem zuständigen Sozialamt beantragen.

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  • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen

    Minderjährige Kinder, die in einer anderen Familie leben (Pflegefamilie oder Verwandte), können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII erhalten, um den notwendigen Lebensunterhalt des Pflegekindes zu sichern. Auch Pflegepersonen können diese erhalten.

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