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Lebenslage Kinderschutz


Folgende Leistungen wurden zum Thema Kinderschutz gefunden:


  • Elterliche Sorge: Eingriff bei Gefährdung des Kindeswohls anordnen

    Das Verfahren wird vom zuständigen Familiengericht von Amts wegen eingeleitet, insbesondere aufgrund von Anregungen durch das Jugendamt, das wiederum beispielsweise aufgrund von Meldungen von Nachbarn, Erziehern, Lehrern oder Verwandten tätig wird.

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  • Elterliche Sorge: Gefährdung des Kindesvermögens mitteilen

    Wenn Sie mitbekommen, dass das Vermögen eines Kindes gefährdet ist, insbesondere durch seine Eltern oder einen Elternteil, teilen Sie dieses dem Familiengericht beim Amtsgericht mit.

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  • Elterliche Sorge: Herausgabe des Kindes im Eilverfahren anordnen

    Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil vorenthält.

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  • Kinderschutz Koordinierung

    Kinder und Jugendliche sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt geschützt werden.

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