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Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr zünden

Pressemitteilung vom 27.12.2019 - Umwelt und Gesellschaft

Wer darauf verzichtet, schützt die Umwelt und vermeidet Verletzungsrisiken

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerke) mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen im Bereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des 31. Dezember 2019 bis 6 Uhr des 1. Januar 2020 abgebrannt werden. Darauf weist das Stadtamt hin. Bei der Verwendung ist ein Abstand von mindestens 200 Metern zu stroh- oder reetgedeckten Gebäuden sowie zu Tankstellen und Tankanlagen einzuhalten. Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist gesetzlich verboten. 

Wer ganz auf Silvesterfeuerwerke verzichtet, schützt die Umwelt und vermeidet Verletzungsrisiken. Denn Raketen und Böller verursachen nicht nur Lärm, der Menschen und vor allem Tiere ängstigt, sondern auch Müll und Feinstaub. Rund 4.200 Tonnen gesundheitsschädlicher Rußpartikel werden durch Feuerwerkskörper jährlich allein in Deutschland in die Luft geblasen, schätzt das Umweltbundesamt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Zudem landen jedes Jahr viele Menschen mit Verletzungen durch Feuerwerkskörper in den Notaufnahmen mit Verbrennungen oder Augenverletzungen bis hin zu dauerhaften Hörschäden. So erleiden in Deutschland etwa 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. 

Raketen, Knallkörper und Verbundfeuerwerke müssen vor einem Verkauf auf ihre Sicherheit hin geprüft werden. Wer nicht auf ein eigenes Feuerwerk verzichten will, sollte daher nur in Deutschland geprüfte Feuerwerkskörper kaufen. Sie verfügen auf der Verpackung über eine Registrierungsnummer für Silvesterfeuerwerk und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Außerdem muss die kleinste Verpackungseinheit eine deutsche Gebrauchsanweisung enthalten. Den auf der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Unklarheiten hilft die Internetseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung weiter. 

Einmal angezündete Feuerwerkskörper, die nicht funktionieren, sollten nicht noch einmal verwendet werden. Das Feuerwerk kann später explodieren. Raketen müssen von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben gestartet werden und dürfen sich nicht gegen Menschen und Tiere richten. Fenster und Balkontüren sollten während des Feuerwerks geschlossen bleiben. Auf den Balkonen sollten keine brennbaren Gegenstände gelagert werden. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand, sollte unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden.