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Sperrmaßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest: Zweiter Ausbruch

Pressemitteilung vom 25.11.2016

In der Hansestadt Rostock wurde heute, am 25. November 2016, aufgrund des Nachweises des hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N8 bei einer Silbermöwe erneut der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Darüber informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Um den Fundort der Silbermöwe in Rostock-Hohe Düne wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Im neu errichteten Sperrbezirk gab es weitere Nachweise des hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N8 bei einer Stockente aus Warnemünde sowie einer weiteren Silbermöwe und einer Mantelmöwe aus Hohe Düne. 

 

Innerhalb des Sperrbezirkes und des Beobachtungsgebietes gelten in erster Linie spezielle Beschränkungen für Geflügelhaltungen und Transporte. Zudem werden alle krank und verendet aufgefundenen Wildvögel untersucht. Wer Hunde und Katzen hält, darf diese nicht frei herumlaufen lassen. Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet werden durch Schilder gekennzeichnet. Jegliche Beförderung von Geflügel ist nur im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen erlaubt. Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden intensive Abklärungsuntersuchungen statt.

 

Die Geflügelpest ist eine durch Viren hervorgerufene anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel betroffen sein können. Beim nachgewiesenen Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 handelt es sich um ein hochpathogenes Virus, welches schwere Krankheitsverläufe mit hoher Mortalität bei Vögeln verursachen kann.

 

Bei Nachfragen können sich alle Geflügelhalter im Stadtgebiet der Hansestadt Rostock direkt an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Tel. 0381 381-8601 wenden. Sie erhalten dort weiteren Informationen.