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Na­vi­ga­ti­on

Stadt­ver­wal­tung er­ar­bei­tet neu­es Kon­zept zur Um­set­zung der Thea­ter-Be­schlüs­se

Pres­se­mit­tei­lung vom 04.11.2015

Die Stadt­ver­wal­tung wird selbst ein Kon­zept zur Um­set­zung der Thea­ter-Be­schlüs­se der Bür­ger­schaft vor­le­gen, das die ge­stell­ten An­for­de­run­gen be­rück­sich­tigt. Dies ist der In­halt ei­ner In­for­ma­ti­ons­vor­la­ge für die Mit­glie­der der Bür­ger­schaft. Da­durch sol­len die Fi­nan­zie­rung des Thea­ter­spiel­be­trie­bes für die nächs­ten fünf Jah­re ge­si­chert, die ver­spro­che­ne Dy­na­mi­sie­rung der Kos­ten ab dem Jahr 2021 er­reicht so­wie die Zu­sa­ge des Lan­des zur ge­mein­sa­men Fi­nan­zie­rung des Thea­ter­neu­baus nicht ge­fähr­det wer­den.

Auch das zwei­te Kon­zept­pa­pier der Ge­schäfts­füh­rung der Volks­thea­ter Ros­tock GmbH vom 9. Sep­tem­ber 2015 er­füllt nicht die An­for­de­run­gen. Hin­wei­se zum ers­ten vor­ge­leg­ten Kon­zept­pa­pier vom 20. Ju­li 2015 wur­den nicht be­rück­sich­tigt. Er­neut wur­den von der Volks­thea­ter-Ge­schäfts­füh­rung die Rah­men­be­din­gun­gen igno­riert, ins­be­son­de­re der Be­schluss der Bür­ger­schaft vom 25. Fe­bru­ar 2015 und die Fort­schrei­bung der Ziel­ver­ein­ba­rung vom 6. Mai 2015. Zu­dem ist der im Pa­pier ent­hal­te­ne „künst­le­ri­sche Teil" oh­ne jeg­li­che fach­li­che Prä­gnanz und kon­kre­te Un­ter­set­zung.

„Da­mit hat die Ge­schäfts­füh­rung er­neut die ihr ge­stell­te Auf­ga­be nicht er­füllt und lässt nicht er­ken­nen, dass sie kon­struk­tiv an ei­ner kon­zep­tio­nel­len Lö­sung ge­ar­bei­tet hat“, un­ter­streicht Ober­bür­ger­meis­ter Ro­land Me­th­ling. „Es be­steht die Ge­fahr, dass der vor­lie­gen­de Ar­beits­stand auch von Sei­ten des Lan­des so ein­ge­schätzt wird, dass die Han­se­stadt Ros­tock die Ziel­ver­ein­ba­rung nicht wirk­lich um­zu­set­zen be­reit ist.“