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Stadtverwaltung setzt Jugendschutz konsequent um

Pressemitteilung vom 08.03.2017

„Für die Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock hat die Gewährleistung des Jugendschutzes hohe Priorität“, unterstreicht Steffen Bockhahn, Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport. „Neben Informationen und Beratungen müssen leider auch immer wieder Kontrollen erfolgen, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durchzusetzen.“

„Immer wieder sind es Hinweise, die uns als Stadtverwaltung erreichen und letztlich den Ausschlag für genauere Überprüfungen geben“, so Senator Steffen Bockhahn. „So waren es auch Informationen von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie aus weiteren Behörden auf erhebliche Rechtsverstöße, die in der Nacht vom 24. zum 25. Februar 2017 eine groß angelegte Kontrolle in einer Diskothek in der Rostocker Südstadt notwendig machten.“ Gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtamtes und der Polizei wurden etwa 100 Besucherinnen und Besucher der Diskothek kontrolliert. „Dabei musste festgestellt werden, dass sich 27 Jugendliche unerlaubt in der Diskothek aufhielten, da keine erziehungsbeauftragte Person anwesend war. Bei 18 Jugendlichen wurde eine unerlaubte Abgabe von Alkohol festgestellt.“

Neben den gewerbe- und gaststättenrechtlichen Konsequenzen geht es für das Amt für Jugend, Soziales und Asyl vor allem um eine Sensibilisierung der Erziehungsberechtigten. „Wer minderjährige Kinder hat, ist für sie jederzeit verantwortlich!“, unterstreicht Senator Steffen Bockhahn. Elterngespräche sollen dazu beitragen, dafür das notwendige Verständnis zu wecken.

Das Amt für Jugend, Soziales und Asyl empfiehlt beim Diskobesuch der Kinder und Jugendliche die Nutzung des so genannten „Muttizettels“. Rechtlich ist dies eine Erziehungsbeauftragung Dritter zur zeitweiligen Übertragung von Erziehungsaufgaben des eigenen Kindes an eine Person im Alter ab 18 Jahren. Die Verantwortung und die Auswahl dieser „erziehungsbeauftragten Person“ obliegen ausschließlich den personensorgeberechtigten Personen, also den Eltern, oder dem ggf. bestellten Vormund. Dabei müssen die Eltern davon überzeugt sein, dass die erziehungsbeauftragte Person den übertragenen Aufgaben auch wirklich gewachsen ist. Die auf dem 2Muttizettel“ genannte erziehungsbeauftragte Person wiederum muss sich ihrer Verantwortung und den sich daraus ergebenden haftungsrechtlichen Konsequenzen bewusst sein.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz junger Menschen vor akuten und potentiellen Risiken in der Öffentlichkeit. Es regelt den Aufenthalt in Gaststätten, auf Filmveranstaltungen und bei Tanzveranstaltungen, aber auch die Abgabe, den Verkauf und Konsum von Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas sowie von Filmen und Computerspielen. Es richtet sich insbesondere an Gewerbebetreibende und Veranstalter, unterstreicht aber auch die Pflichten der Erziehungsberechtigten.