Stadtverwaltung startet Online-Service zur Anhörung bei Verkehrsdelikten
Pressemitteilung vom
Sie haben falsch geparkt oder wurden geblitzt? Sie möchten Anmerkungen zum Tatvorwurf machen? Ab sofort bietet die Bußgeldstelle der Rostocker Stadtverwaltung die Möglichkeit an, dies rund um die Uhr vom heimischen Computer aus zu erledigen. Der neue Service heißt „Online-Anhörung" und ist über die Online-Dienste der Stadtverwaltung oder direkt unter der Internetadresse https://dienste.rostock.de/anhoerung/ zu erreichen. Dort kann man über einen digitalen Zugang Einsicht in die vorliegenden Beweismittel/Fotos nehmen, sich zum Vorgang äußern oder auch Widerspruch einlegen. Der zuständige Senator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski nahm das neue System mit einem Knopfdruck in Betrieb: „Ich freue mich sehr, dass die Digitalisierung unserer städtischen Dienstleistungen immer weiter vorankommt. Die Online-Anhörung ist für die Betroffenen eine deutliche Erleichterung, denn der Gang zur Post oder zum Briefkasten ist künftig nicht mehr nötig. Außerdem entfallen Portokosten und Postlaufzeiten. Und natürlich vereinfachen sich damit auch unsere Arbeitsabläufe innerhalb der Bußgeldstelle. Eine rundherum gute Sache."
Und so funktioniert es: Verwarnungsgeldangebote sowie Anhörungsschreiben in Bußgeldangelegenheiten werden weiterhin per Brief zugestellt. Mit den darin aufgeführten individuellen Zugangsdaten können sich die Adressaten im neu eingerichteten Online-Portal anmelden. Dort macht man Angaben zur eigenen Person und kann sich nochmals den Tatvorwurf oder die vorliegenden Beweisfotos ansehen. Danach besteht die Möglichkeit, sich zum Vorgang zu äußern. Die Angaben werden dabei sicher mittels SSL-Verschlüsselung übertragen. Nach Darstellung einer Zusammenfassung kann der Versand der Stellungnahme bestätigt und eine Kopie hiervon heruntergeladen werden. Die Antwort wird in der Bußgeldstelle unmittelbar dem Verfahren zugeordnet und dort weiter bearbeitet.
Der Online-Service ist neben dem PC oder Notebook auch auf mobilen Endgeräten wie Smartphone und Tablet abrufbar. Der elektronische Zugang ist auf das jeweilige Verfahren und auf die vorgangsspezifischen Fristen begrenzt. Da es sich um ein zusätzliches Angebot der Bußgeldstelle handelt, besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, Anhörungen auch auf dem Postweg zu übersenden.