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Stallpflicht zum Schutz vor Vogelgrippe am Rostocker Breitling

Pressemitteilung vom 01.09.2006

Zum Schutz vor der Vogelgrippe muss Geflügel ab sofort bzw. fortführend gemäß der Allgemeinen Tierseuchenverfügung des Veterinäramtes Rostock vom 12.05.2006 mindestens bis zum 28. Februar 2007 im Bereich des Rostocker Breitlings mit einem Uferstreifen von 500 Metern in geschlossenen Ställen bzw. in nach oben dicht gegen Einträge gesicherte Volieren mit entsprechend gesicherten Seitenbegrenzungen verbleiben. Dies sieht eine aktualisierte Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes der Hansestadt Rostock vor, die das Areal erneut gemäß eines Erlasses des Landwirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern zum Risikogebiet erklärt.

"Bei Beginn des Herbstvogelzuges ist in einigen Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns wieder mit zahlreichen Wildvögeln zu rechnen. Damit erhöht sich die Gefahr, dass in den nächsten Wochen und Monaten Geflügelpesterreger über Wildvögel in Hausgeflügelbestände eingeschleppt werden können", so Dr. Steffen Zander vom Rostocker Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Zuletzt war das Influenza-A-Virus Subtyp H5N1 Anfang August bei einem Schwan im Dresdener Zoo nachgewiesen worden.

Vor diesem Hintergrund waren vom Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit ortskundigen Ornithologen und Vertretern der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und anderen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern die Risikogebiete neu festgelegt worden.

Die aktuelle Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wird in der nächsten Ausgabe des "Städtischen Anzeigers" veröffentlicht, die am 13. September 2006 erscheint.