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Stiftung soll Rostocker Suppenküchen zugute kommen

Pressemitteilung vom 23.03.1999

23. März 1999

Stiftung soll Rostocker Suppenküchen zugute kommen

Im Rahmen der Stiftung "Otto und Clara Gütschow" will die Rostocker Stadtverwaltung künftig den Suppenküchen und Obdachlosenunterkünften stärker unter die Arme greifen. Dafür sollen die jährlich anfallenden Zinsen der Stiftung aufgewendet werden. Das Amt für Controlling, Finanzen und Steuern bereitet gegenwärtig die Gründung vor, damit die Stiftung voraussichtlich im Sommer wirksam werden kann.

Damit kommt die Hansestadt dem testamentarischen Willen der 1920 in der Schweiz verstorbenen Clara Gütschow nach, ihr noch verbleibendes Vermögen für die finanzielle Untersützung "von Suppen- und Teeanstalten sowie Wärmstuben für die Ärmsten der Stadt" einzusetzen. "Ohne Unterschied des Geschlechtes und des Alters, der Konfession und des Standes" sollen Bedürftige daran teilhaben können, wünschte die gebürtige Rostockerin in ihrem letzten Willen. Der Entwurf einer entsprechenden Satzung liegt derzeit der Stiftungsaufsicht sowie der Rechtsaufsichtsbehörde im Schweriner Innenministerium zur Abstimmung vor.

Im Januar 1998 hatte die Schweizer Credit Suisse Bank als Nachlaßverwalter der Hansestadt Rostock das Erbe in Höhe von ca. 400 000 DM unterbreitet. Danach konnte die Bank nach der Auszahlung aller Vorerben das verbliebene Vermögen für die Stiftung bereitstellen. Die Rostocker Bürgerschaft hatte im April 1998 beschlossen, das Erbe anzunehmen.